eBay darf Slogan nicht mehr uneingeschränkt nutzen

Ein Unternehmensberater hatte sich den Werbespruch "3...2...1...meins!" früher als eBay in drei Warenklassen ins deutsche Markenregister eintragen lassen.

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  • dpa

Das Internet-Auktionshaus eBay darf seinen Werbespruch "3...2...1...meins!" in Deutschland nicht mehr uneingeschränkt nutzen. Das Landgericht Hamburg gab der Klage eines Unternehmensberaters statt, wonach eBay auf die markenmäßige Verwendung des Slogans für bestimmte Waren wie Spielzeug oder Computerspiele verzichten muss. Das Auktionshaus bestätigte heute einen Bericht der Tageszeitung Die Welt. Zugleich kündigte es weitere Rechtsmittel an (Az: 312 0 213/05).

Der Unternehmensberater hatte sich den Spruch früher als eBay in drei Warenklassen ins deutsche Markenregister eintragen lassen. Nach Informationen der Welt könnte das Urteil für das Auktionshaus schwere Folgen haben. Unter dem Slogan könnten jetzt Produkte auf den Markt kommen, die mit eBay nichts zu tun haben. Nach Einschätzung eines eBay-Sprechers hat das Urteil in der Praxis jedoch keine Auswirkungen. Die Werbung mit "3...2...1...meins!" läuft bereits seit Oktober 2003. (dpa) / (anw)