eBay erringt Sieg in Patentstreit vor oberstem US-Gericht

Der Supreme Court weist den Fall MercExchange vs. eBay an die Vorinstanz zurück mit der Auflage, eine mögliche einstweilige Verfügung gegen die Verwendung der "Sofort-Kaufen"-Funktion intensiv zu prüfen.

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Von
  • Andreas Wilkens

Das US-amerikanische Internet-Auktionshaus eBay hat vor dem höchsten Gericht der USA einen Sieg im Patentstreit mit MercExchange errungen. Der Supreme Court hat laut Wall Street Journal entschieden, Richtern dürfe zugestanden werden, einige Fakten zu berücksichtigen, bevor sie einem Beklagten die Nutzung einer Technik per einstweiliger Verfügung verbieten. Mit dieser Begründung wies das oberste Gericht den Fall an die Vorinstanz zurück mit der Auflage, zu überprüfen, ob gegen eBay eine einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung verhängt werden müsse. Der Kläger MercExchange habe dabei ausführlich seine Argumente darzulegen.

Im Jahr 2004 hatte ein Bundesbezirksgericht das Online-Auktionshaus eBay bereits zur Zahlung von 35 Millionen US-Dollar wegen Patentverletzung verurteilt. Damit entsprach das Gericht der Klage von MercExchange. Dessen Gründer Thomas Woolston hatte sich im April 1995 drei Patente für Programme und Verfahren von Internet-Auktionen gesichert. Woolston wirft dem Internet-Auktionshaus vor, unter anderem gegen sein Patent 5,845,265 verstoßen zu haben. Das erste Berufungsgericht hatte zwar das Urteil grundsätzlich bestätigt, die Entschädigungssumme aber auf 29,5 Millionen US-Dollar reduziert. Außerdem hatte das Gericht sich geweigert, eine einstweilige Verfügung gegen eBay zu erlassen, durch die das Online-Auktionshaus zur Entfernung der "Sofort-Kaufen"-Funktion gezwungen worden wäre. Dies hatte die nächste Berufungsinstanz bemängelt und befunden, eine solche Verfügung hätte ergehen müssen.

Dagegen ist eBay vor den Supreme Court gezogen. Dieser hatte also darüber zu entscheiden, ob in diesem und ähnlich gelagerten Verfahren solch eine Verfügung zu ergehen hat. eBay und andere Hightech-Firmen wollten dies verhindern, da dadurch in Patentverfahren regelmäßig einstweilige Verfügungen mit gravierenden Auswirkungen auf eingesetzte Technik hätten ergehen müssen, und zwar bevor eine endgültige Entscheidung über die inkriminierte Patentverletzung oder über die Gültigkeit des Patents ergangen sei. (anw)