eID: Private Krankenkassen planen Umsetzung digitaler Identitäten Mitte 2023
Um digitale Identitäten im Gesundheitswesen einzuführen, hat der Verband der Privaten Krankenkassen Verträge mit IBM Deutschland GmbH und RISE geschlossen.
Für die geplante Einführung der digitalen Identitäten hat der Verband der Privaten Krankenkassen (PKV) Verträge mit der IBM Deutschland GmbH und RISE geschlossen. Mithilfe ihrer digitalen Identität soll es Privatversicherten künftig möglich sein, anstelle der Versichertenkarte das Smartphone für den Besuch beim Arzt zu nutzen. Außerdem können sich die Versicherten dann mit der digitalen Identität für Dienste wie die E-Rezept-App und die elektronische Patientenakte anmelden. Geplant ist der Einsatz der digitalen Identitäten laut PKV bereits für Mitte 2023, seit 2021 wird daran gearbeitet. Mit dem BSI und dem Bundesdatenschützer habe man sich bereits abgestimmt.
Während sich die privaten Krankenkassen freiwillig entschieden haben, die digitale Identität einzusetzen, sind gesetzliche Krankenkassen ab dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet. Eigentlich hätten die digitalen Identitäten bereits zum 1. Januar 2023 zur Verfügung stehen müssen, allerdings verzögerten sich die Fristen zur "Festlegung der Spezifikationen für die digitalen Identitäten nach § 291 Absatz 8 [...] nicht zuletzt aufgrund der erforderlichen Abstimmungsprozesse", wie aus dem kürzlich beschlossenen Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hervorgeht. Für die Spezifikation der digitalen Identitäten ist die Gematik GmbH zuständig, auf die Fertigstellung warten die Krankenkassen allerdings noch. Nach Abstimmung mit dem BSI und dem Bundesdatenschützer sollen die Spezifikationen Ende Januar 2023 veröffentlicht werden.
Weiterentwicklung des Gesundheitsnetzes
Im Rahmen der geplanten Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI 2.0) – die für den sicheren Austausch von Patientendaten gedacht ist – sind auch für Leistungserbringer wie Ärzte, Praxen und Krankenhäuser digitale Identitäten geplant. Diese sollen die elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) und Praxis- oder Institutionskarten (SMC-B) für 2023 ersetzen. Die Authentifizierung der Anwender übernehmen von der Gematik zugelassene Identitätsprovider. Zumindest eine einmalige Anmeldung mittels Single-Sign-On sei erforderlich, anschließend könnten alle Anwendungen genutzt werden.
Mit dem Start der digitalen Identitäten will das Bundesgesundheitsministerium digitale Gesundheitsangebote vorantreiben – etwa die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept. Derzeit ist die Anmeldung in der E-Rezept-App etwas umständlich, weshalb sie nur wenige nutzen. Ähnlich verhält es sich mit der ePA, die sowohl von Ärzten als auch von Patienten eher im Ausnahmefall genutzt wird.
Andere Krankenkassen ebenfalls mit eID beschäftigt
Die Barmer-Krankenkasse teilte im Sommer 2022 mit, dass sie den ID-Wallet-Anbieter Verimi und die Telekom-Tochter T-Systems International GmbH mit der Entwicklung und dem Betrieb der digitalen Identität beauftragt hat. Verimi will dabei auf die Infrastruktur-Module seiner ID-Wallet zurückgreifen. Die DAK-Krankenkasse beschäftigt sich nach eigenen Angaben bereits seit über einem Jahr mit den digitalen Identitäten. In Zukunft soll die Software des IT-Dienstleisters Bitmarck zum Identity Access Management eingesetzt werden.
Bei den Betriebskrankenkassen könnte neben Bitmarck auch RISE zum Einsatz kommen. Die beiden Unternehmen sind bereits für das Fasttrack-Verfahren für fast alle Betriebskrankenkassen beauftragt worden. Bei dem Verfahren können sich Versicherte mit der ePA-App in die E-Rezept-App ihrer Krankenkasse einloggen. Nach Angaben von RISE und Bitmarck ist das die "Infrastruktur zur gesetzlich geforderten Bereitstellung der digitalen Identität".
(mack)