ePerso: eID auch ohne PIN-Brief freischaltbar
Was offenbar nicht alle Ausweisbehörden wissen: Wenn der neue Personalausweis zur Abholung bereitliegt, der PIN/PUK-Brief aber fehlt, kann man dennoch die elektronische Identifikation (eID) freischalten lassen.
Ist der neue Personalausweis bei der Behörde, der PIN/PUK-Brief aber nicht eingetroffen, so kann dennoch die elektronische Identifikation (eID) freigeschaltet werden. Darauf wies der fĂŒr die Ausweis-EinfĂŒhrung zustĂ€ndige BMI-Referatsleiter Andreas Reisen am Rande einer Tagung ĂŒber den neuen Personalausweis hin.
Andreas Reisen hatte als regelmĂ€Ăiger Leser des c't-Blogs den Bericht [1] unseres Kollegen Axel Kossel gesehen. Dieser gehört zu der Gruppe von BĂŒrgern, bei denen der PIN/PUK-Brief der Bundesdruckerei zur Meldebehörde geschickt werden sollte. Als die Nachricht kam, dass der Ausweis abgeholt werden kann, fehlte der Brief aber. Sicherheitshalber wurde deshalb die eID-Funktion des Ausweises abgeschaltet. Denn falls jemand den Brief abgefangen habe und gezielt auch noch den dazugehörigen Ausweis stehle, könne er die eID missbrĂ€uchlich verwenden, hatte man Kossel erklĂ€rt.
Nach Darstellung von Andreas Reisen ist dieses Verfahren unnötig und eine Lösung in den behördlichen Unterlagen behandelt. ErklĂ€rt ein BĂŒrger gegenĂŒber der Behörde, den PIN/PUK-Brief nicht erhalten zu haben, kann die Behörde die eID des Ausweises am Ănderungsterminal (ĂNTE) kurz scharf stellen und die PIN-Ănderungsfunktion aufrufen. Zahlt der BĂŒrger 6 Euro in die Gemeindekasse, darf er dann sofort eine neue PIN eingeben. Will er die 6 Euro nicht bezahlen, bleibt die eID ausgeschaltet und der BĂŒrger muss warten, bis der PIN/PUK-Brief auftaucht. Dies war beim Betroffenen genau einen Tag spĂ€ter der Fall. Das Entsperren der Funktion erfolgte in diesem Fall dann kostenlos.
[Update:] Ist der PIN-Brief beim Postversand durch die Bundesdruckerei abhanden gekommen, kann ein neuer Personalausweis kostenfrei beantragt werden. Entscheidet sich der BĂŒrger hingegen fĂŒr die beschriebene Freischaltung der eID-Funktion, teilt ihm die Behörde das im Register gespeicherte Sperrkennwort mit. Die PUK steht allerdings nicht zur VerfĂŒgung, solange der PIN-Brief nicht auftaucht; sie ist nirgendwo gespeichert. Mit ihr lĂ€sst sich FehlbedienungszĂ€hler des Ausweises bis zu zehn Mal zurĂŒcksetzen, um die Sperre nach drei falschenr PIN-Eingaben zu lösen. (ad [2])
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