ePerso: eID auch ohne PIN-Brief freischaltbar

Was offenbar nicht alle Ausweisbehörden wissen: Wenn der neue Personalausweis zur Abholung bereitliegt, der PIN/PUK-Brief aber fehlt, kann man dennoch die elektronische Identifikation (eID) freischalten lassen.

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Von
  • Detlef Borchers

Ist der neue Personalausweis bei der Behörde, der PIN/PUK-Brief aber nicht eingetroffen, so kann dennoch die elektronische Identifikation (eID) freigeschaltet werden. Darauf wies der für die Ausweis-Einführung zuständige BMI-Referatsleiter Andreas Reisen am Rande einer Tagung über den neuen Personalausweis hin.

Andreas Reisen hatte als regelmäßiger Leser des c't-Blogs den Bericht unseres Kollegen Axel Kossel gesehen. Dieser gehört zu der Gruppe von Bürgern, bei denen der PIN/PUK-Brief der Bundesdruckerei zur Meldebehörde geschickt werden sollte. Als die Nachricht kam, dass der Ausweis abgeholt werden kann, fehlte der Brief aber. Sicherheitshalber wurde deshalb die eID-Funktion des Ausweises abgeschaltet. Denn falls jemand den Brief abgefangen habe und gezielt auch noch den dazugehörigen Ausweis stehle, könne er die eID missbräuchlich verwenden, hatte man Kossel erklärt.

Nach Darstellung von Andreas Reisen ist dieses Verfahren unnötig und eine Lösung in den behördlichen Unterlagen behandelt. Erklärt ein BĂĽrger gegenĂĽber der Behörde, den PIN/PUK-Brief nicht erhalten zu haben, kann die Behörde die eID des Ausweises am Ă„nderungsterminal (Ă„NTE) kurz scharf stellen und die PIN-Ă„nderungsfunktion aufrufen. Zahlt der BĂĽrger 6 Euro in die Gemeindekasse, darf er dann sofort eine neue PIN eingeben. Will er die 6 Euro nicht bezahlen, bleibt die eID ausgeschaltet und der BĂĽrger muss warten, bis der PIN/PUK-Brief auftaucht. Dies war beim Betroffenen genau einen Tag später der Fall. Das Entsperren der Funktion erfolgte in diesem Fall dann kostenlos.

[Update:] Ist der PIN-Brief beim Postversand durch die Bundesdruckerei abhanden gekommen, kann ein neuer Personalausweis kostenfrei beantragt werden. Entscheidet sich der Bürger hingegen für die beschriebene Freischaltung der eID-Funktion, teilt ihm die Behörde das im Register gespeicherte Sperrkennwort mit. Die PUK steht allerdings nicht zur Verfügung, solange der PIN-Brief nicht auftaucht; sie ist nirgendwo gespeichert. Mit ihr lässt sich Fehlbedienungszähler des Ausweises bis zu zehn Mal zurücksetzen, um die Sperre nach drei falschenr PIN-Eingaben zu lösen. (ad)