iTunes weiter größter US-Musikhändler

Der Computerkonzern Apple führt mit dem iTunes-Store weiter die von der Marktforschungsgruppe NPD erstellte Rangliste der größten amerikanischen Musikhändler an. Auf den Plätzen folgen die Handelsketten Walmart und Best Buy.

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Apple hat seine Position als führender Musik-Einzelhändler auf dem US-Markt verteidigt. Der jüngsten Marktuntersuchung der NPD Group zufolge lag der iTunes-Betreiber im ersten Halbjahr des Jahres vor den Einzelhandelsketten Walmart und Best Buy. An vierter Stelle folgt Amazon; die Handelskette Target macht das Top-Quintett komplett.

Das Ergebnis der regelmäßig durchgeführten Untersuchung spiegele den Paradigmenwechsel der Branche wider, teilten die Marktforscher mit. Apple hat als einziger reiner Download-Anbieter der Spitzengruppe die Führungsposition verteidigen können. Amazon sei um einen Platz vorgerückt, weil CD-Verkäufe im Onlinehandel weniger stark eingebrochen seien wie im klassischen Handel. Zudem hatte Amazon im September vergangenen Jahres einen MP3-Onlineshop eröffnet.

Apple hatte in dem NPD-Ranking im ersten Quartal 2008 erstmals die Spitzenposition eingenommen. Mit dem iTunes-Store ist Apple seit 2003 am Start. Der Computerhersteller machte sich auf dem angestammten Terrain der damals noch paralysierten Musikindustrie breit und etablierte sich als Marktführer bei Musikdownloads. Seither hat das Unternehmen nach eigenen Angaben über fünf Milliarden Songs verkauft.

Wie viele Downloads zur Marktführerschaft im ersten Halbjahr führten, enthüllen die Marktforscher nicht. Auch Apple macht dazu keine Angaben. In seinen Quartalsberichten weist der Konzern lediglich die Umsätze der Musiksparte aus, die hauptsächlich aus dem iTunes-Store besteht. Danach setzte Apple im ersten Halbjahr mit Musik und verwandten Geschäften 1,7 Milliarden US-Dollar um.

In die Erhebung der Marktforscher fließen CD-Verkäufe und Downloads sowie Mobilfunkverkäufe (ohne Klingeltöne) ein. Dabei werden zwölf heruntergeladene Titel als ein Albumverkauf gewertet. Über Abo-Modelle vertriebene Musik wie bei Rhapsody oder Napster werden bei der Untersuchung nicht berücksichtigt. (vbr)