EU: Kompromissvorschlag soll InternetĂĽberwachung verhindern
Nach der heftigen Kritik an den Vorschlägen einiger konservativer Politiker zum EU-Telecom-Paket steht am heutigen Abend ein neuer Kompromissvorschlag zur Abstimmung im federführenden Industrie-Ausschuss.
Die heftig umstrittenen Änderungsvorschläge für das europäische Telekommunikations-Gesetzespaket stehen am heutigen Montagabend im federführenden Industrie-Ausschuss (ITRE) des Europaparlaments zur Abstimmung. Verschiedene Bürgerrechtsorganisationen in Frankreich und Deutschland hatten im Vorfeld vor der Verabschiedung der Vorschläge konservativer Abgeordneter für das sogenannte Telecom-Paket gewarnt. Entsprechende Änderungsvorschläge wurden in anderen Ausschüssen bereits verabschiedet.
Zur Abstimmung steht nun ein neuer Kompromissvorschlag (Nr. 6), der die Verabschiedung der bisherigen Änderungsvorschläge für weitgehend obsolet machen würde. Die im ITRE-Ausschuss für das Telecom-Paket zuständige Berichterstatterin Catherine Trautmann wird heute Abend einen Änderungsvorschlag einbringen, der den vorigen Antrag (Nr. 308) sowie bereits in anderen Ausschüssen (CULT, JURI, IMCO und LIBE) verabschiedete Vorschläge (Nr. 14, 20, 26, 28) aushebeln soll, indem er alle Änderungsvorschläge hinsichtlich einer Zusammenarbeit von Unternehmen und den nationalen Regulierungsbehörden rückgängig machen würde.
Britische, französische und deutsche Konservative hatten ursprünglich darauf abgezielt, Kooperationsregelungen zwischen Unternehmen und nationalen Regulierungsbehörden hinsichtlich "gesetzeskonformer Inhalte" zu ermöglichen (u.a. Vorschläge Nr. 122 und 308). Die Pläne sehen vor, dass Internet-Provider bei wiederholten Verstöße gegen das Urheberrecht den Internetzugang des Kunden unterbinden können. Um die jeweiligen Verstöße zu entdecken, sollen die Provider den Internetverkehr mit Hilfe einer staatlich autorisierten Software filtern können. Die nationale Regulierungsbehörde wiederum soll durchsetzen, dass der jeweilige Kunden den Provider nicht einfach wechseln kann. Diese Pläne hat das Europäische Parlament bereits in einer Abstimmung am 10. April 2008 abgelehnt.
Der Kompromissvorschlag sieht gleichwohl vor, dass Nutzer Zugang zu "gesetzeskonformen" Inhalten haben und diese verbreiten können sollen. Außerdem bezieht er sich auf Artikel 33 der Universaldienstrichtlinie (2002/22/EC, PDF-Datei), der eine Konsultation der Endnutzer mit den entsprechenden Interessenvertretern vorsieht. Dabei bezieht sich Artikel 33 auf einen informellen Beratungsprozess, mit dem nationale Regulierungsbehörden "die Ansichten" der Verbraucher berücksichtigen sollen. Die Regelung ermöglicht, unter der Leitung der Regulierer Mechanismen für Qualitätsverbesserungen, Verhaltensrichtlinien und Betreiberstandards zu entwickeln.
Dieser Kompromiss geht an den Vorstellungen der Unterhaltungsindustrie weit vorbei, die eine europaweit verbindliche Regelung anstrebt. Gleichwohl wird mit dem Kompromissvorschlag wohl die Formulierung „gesetzeskonforme“ Inhalte weiterhin Bestandteil der Richtlinie bleiben. Demnach können künftig nationale Regulierer gemeinsam mit der Unterhaltungsindustrie auf freiwilliger Basis Regelungen und Standards hinsichtlich des Schutzes „gesetzeskonformer Inhalte“ erarbeiten. Dies käme zwar nicht der lückenlosen Internetüberwachung gleich, wie sie offensichtlich seitens konservativer Abgeordneter geplant wurde, würde sie in einzelnen Ländern aber auch nicht unmöglich machen. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (vbr)