Gericht stärkt Meinungsfreiheit von Blogs

Das Amtsgericht Frankfurt/Main stärkt den Schutz der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit für Foren und Weblogs

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Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Bernd Behr

Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat jetzt in einem Urteil den Schutz der Presse- und Meinungsäußerungsfreiheit für Foren und Weblogs betont, was insbesondere auch bei Blogs mit "kritischen Inhalten und Diskussionen" gelten müsse. Gleichzeitig hat die Richterin einer generellen Prüfungspflicht der Administratoren eine Abfuhr erteilt, um daraus entstehende "Vorab-Zensur-Pflichten" zu verhindern.

Die Parteien stritten sich nur noch um die Anwaltskosten aufgrund einer Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen ehrverletzender Äußerungen in dem nicht kommerziellen Blog. Der Beklagte war einer von mehreren technischen Administratoren eines Weblogs. Nach Erhalt der Abmahnung nahm er den beanstandeten Beitrag vom Netz.

Das Gericht bejahte zwar den Tatbestand der ehrverletzenden Äußerungen, sah die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aber als ungerechtfertigt an und lehnte deshalb die Klage ab; der Kläger blieb auf seinen Kosten sitzen. Begründung: Es bestand seitens des Klägers kein Unterlassungsanspruch gegenüber dem Beklagten. Letzterer sei weder Täter noch Teilnehmer der Ehrverletzung. Damit stellte das Gericht aber auch klar, dass der im Impressum eines Blogs benannte "technische Betreuer und Administrator" ohne konkrete Kenntnis von einem rechtsverletzenden Beitrag oder Kommentar im Blog nicht als Störer auf Unterlassung haftet, solange er nach Kenntniserlangung die Rechtsverletzung unverzüglich beseitigt.

Nach Meinung der Richterin würden durch eine Pflicht zur Vorab-Zensur bei der Einstellung von Artikeln zwangsläufig auch zulässige Meinungsäußerungen erfasst und das Modell von Internetforen und Weblog würde insgesamt in Frage gestellt. Dabei berücksichtigte sie allerdings, dass das hier in Streit stehende Forum nicht gewerblich betrieben wird. Somit sagt dieses Urteil nichts zu kommerziellen Foren oder Blogs aus. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig (AG Frankfurt/Main, Urteil vom 16.07.2008 - 31 C 2575/07-17). Das Urteil ist zu finden auf der Homepage des Rechtsbeistands des Beklagten. (bb)