Verwertungsgesellschaften ringen um Marktanteile
Die GEMA und ihr britisches Pendant PRS gehen gegen die niederländische Buma/Stemra vor, die einem US-Anbieter eine europaweite Lizenz für Musik-Downloads erteilt hatte - und sich damit im Einklang mit einer Entscheidung der EU-Kommission wähnt.
Unter europäischen Verwertungsgesellschaften für Musikrechte soll Wettbewerb herrschen. So will es die EU-Kommission, die bestimmte Absprachen zwischen den Gesellschaften in einer Kartellentscheidung für rechtswidrig erklärt hatte. Unter Berufung auf diese Brüsseler Entscheidung hat die niederländische Verwertungsgesellschaft Buma/Stemra dem US-Musikanbieter Beatport eine EU-weite Lizenz für das Weltrepertoire erteilt. Dagegen zogen nun die großen Verwertungsgesellschaften aus Deutschland und Großbritannien vor Gericht.
Die deutsche GEMA hat gegen die Lizenzerteilung eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Mannheim erwirkt, bestätigte eine Sprecherin gegenüber heise online. Buma wird mit der Verfügung vom 25. August die Lizenzerteilung für das GEMA-Territorium verboten, damit ist es Beatport untersagt, das GEMA-Repertoire in Deutschland anzubieten. Beatport habe die Entscheidung bereits akzeptiert, teilt die GEMA dazu weiter mit. Der Musikanbieter ließ eine Anfrage von heise online unbeantwortet. Zuvor hatte bereits die britische Performing Rights Society (PRS) in den Niederlanden eine einstweilige Verfügung gegen Buma erwirkt.
Das Gerangel findet vor dem Hintergrund einer Entscheidung in einem Kartellverfahren der EU-Kommission statt, die im Juli abgesprochene Beschränkungen in den Gegenseitigkeitsvereinbarungen der Verwertungsgesellschaften für wettbewerbswidrig erklärt und untersagt hatte. Nach dem Willen der Kommission sollen sich Urheber künftig aussuchen können, welche Gesellschaft sie mit der Verwertung ihrer Rechte beauftragen, bisher waren sie durch die Absprachen an die jeweilige Gesellschaft ihres Landes gebunden. Darüber hinaus sollen die Verwerter künftig auch Lizenzen an Nutzer außerhalb ihres Landesgebiets erteilen können.
Mit der Entscheidung will die Kommission den Wettbewerb unter den Verwertungsgesellschaften stärken und vor allem die Möglichkeit der EU-weiten Lizenzierung von Download-Musik über nur einen Anbieter ermöglichen. Beim Dachverband der Verwerter (CISAC) und den Mitgliedsgesellschaften waren die Brüsseler Bestrebungen auf heftige Gegenwehr gestoßen. Die Kartellentscheidung nahm CISAC schließlich mit "Bedauern" zur Kenntnis. Die Verwerter befürchten Einnnahmeverluste für Kulturschaffende und – entgegen der erklärten Absicht der EU-Kommission – eine weitere Zersplitterung des Marktes: "Der Territorialitätsansatz der Entscheidung wird unweigerlich zu einer katastrophalen Fragmentierung der Repertoires und damit rechtlichen Unsicherheiten für Musiknutzer führen".
Die Verwertungsgesellschaften sind nun aufgefordert, ihr Geschäftsgebaren und bilaterale Verträge der Entscheidung der EU-Kommission anzupassen – dafür haben sie noch bis Mitte Oktober Zeit. Unklar ist derzeit noch, wie das aussehen könnte. Auch laufe noch eine Berufungsfrist gegen die Entscheidung, sagte eine Kommissionssprecherin. Mit rechtlichen Schritten der Verwerter ist zu rechnen, allerdings wollen sich dazu bisher weder CISAC noch GEMA äußern. Die GEMA, die nach der Brüsseler Entscheidung von einem "Bärendienst" für die Autoren gesprochen hatte, "prüft" noch. Auch die CISAC will sich "Zeit lassen", um die "wahren Kosten der Entscheidung" zu kalkulieren, wie ein Sprecher erklärte. Zu Detailfragen will die Organisation keine Stellung nehmen.
Auch wenn die CISAC nach außen Einigkeit demonstriert, gibt es zwischen den verschiedenen Gesellschaften schwere Reibereien. Dass auf dem Rechtemarkt trotz gegenseitiger Absprachen mit harten Bandagen um Marktanteile gekämpft wird, zeigen die Vorgänge um die Buma-Lizenz. Die Niederländer haben die Lizenz offenbar zu Unrecht erteilt, wie zuerst ein Gericht in Haarlem auf Antrag der britischen PRS und nun das LG Mannheim für die GEMA urteilten. Buma habe kein Recht, das originär von der PRS verwaltete Repertoire außerhalb der Niederlande zu lizenzieren, argumentieren die Briten. "Eine Verwertungsgesellschaft darf nicht ohne Zustimmung Lizenzen erteilen, die das Repertoire anderer Verwertungsgesellschaften umfassen", erklärt GEMA-Chef Harald Heker den Standpunkt der deutschen Verwerter.
Buma wird gegen die Verfügung der PRS sehr wahrscheinlich in Berufung gehen, erklärt Chefjurist Cees van Rij gegenüber heise online. Für konkrete Aussagen hinsichtlich der GEMA-Verfügung sei es dagegen noch zu früh. Die Niederländer sind der Ansicht, dass sie mit dem Wegfall der territorialen Beschränkungen durch die EU-Entscheidung auch Lizenzen außerhalb der Niederlande vergeben kann. Das habe sie mit der Beatport-Lizenz versucht – und dabei, betont van Rij, die Lizenzen für andere Territorien immer zu den Tarifen der dort ansässigen Verwertungsgesellschaften vergeben, um den Wettbewerb nicht zu verzerren. Doch da ist noch was anderes: "Es geht gar nicht um Lizenzen", sagt van Rij – vielmehr gehe es um die Verteilung des pan-europäischen Marktes für Online-Musikrechte.
Das könne nicht im Interesse des von der Kommission geforderten Wettbewerbs sein, mahnte die Buma schon im Juli. Die mächtigsten Gesellschaften mit dem größten Repertoire (PRS, GEMA, die französische SACEM) wollten den Markt unter sich aufteilen, meinen die Niederländer. Die Musikverlage würden kleineren und mittleren Verwertern zunehmend die Rechte der attraktiven englischsprachigen Kataloge entziehen und diese europaweit über die großen Drei vermarkten, beklagt die Buma – GEMA, PRS und SACEM haben pan-europäische Lizenzen für Online- und Mobilnutzungsrechte im Angebot. GEMA und PRS arbeiten seit 2007 in der gemeinsam gegründeten CELAS bei der paneuropäische Lizenzierung des englischsprachigen Repertoires von EMI Music für Online- und Mobilnutzung zusammen. Ob das der Wettbewerb ist, den sich die EU-Kommission wünscht, wollte das Kroes-Ressort nicht kommentieren – zu laufenden Verfahren zwischen einzelnen Verwertungsgesellschaften habe die Kommission keine Meinung. (vbr)