Richtlinie zu Netzsperren keine Verschlusssache mehr
Das BKA will die technische Richtlinie für die Einführung von Netzsperren nach Kritik der Provider nicht mehr als Verschlusssache behandeln. Es sei nie Absicht gewesen, die Verbände aus dem Verfahren auszugrenzen, betonte BKA-Präsident Jörg Ziercke.
Eine technische Richtlinie, mit der die Sperrung von Internetseiten mit Kinderpornografie umgesetzt werden soll, wird nicht mehr als Verschlusssache eingestuft. Damit reagiere das Bundeskriminalamt (BKA) auf Kritik von Verbänden der Internet-Diensteanbieter, teilte die Behörde in Wiesbaden am heutigen Donnerstag mit. Zuvor hatte das BKA ein für Freitag geplantes Treffen mit den Diensteanbietern zu diesem Thema abgesagt.
Es sei nie Absicht gewesen, die Verbände aus dem Verfahren der Entwicklung der technischen Richtlinie auszugrenzen, betonte BKA-Präsident Jörg Ziercke. Mit der Einstufung der Richtlinie als Verschlusssache sollte aber erreicht werden, dass Details nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich gemacht werden und damit die Gefahr von Manipulationen minimiert werde. Er werde aber die Kritik der Verbände aufgreifen und die Einstufung als Verschlusssache aufheben. Ziercke betonte, damit wachse jedoch die Verantwortung aller Beteiligten, "sorgsam und pflichtbewusst mit den ihnen zur Verfügung gestellten Informationen umzugehen".
Siehe dazu auch:
- Netzsperren: BKA sagt Treffen mit Providern ab
- CDU hält an Vorratsdatenspeicherung und Websperren fest
- Provider arbeiten weiter an Netz-Sperren
- Nach der Bundestagswahl: FDP fordert Korrektur in der Innenpolitik
(dpa) / (vbr)