Amazon-Pilotprojekt verifiziert Verkäufer nach Videoanruf

Um Missbrauch zu verhindern, hat Amazon ein Pilotprojekt gestartet, bei dem Verkäufer erst nach einem Videoanruf verifiziert werden.

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Amazon-Pilotprojekt verifiziert Verkäufer nach Videoanruf

(Bild: Sundry Photography/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.

Drittanbieter bekommen bei Amazon ab sofort zum Teil erst die Bestätigung, ein verifizierter Verkäufer zu sein, wenn sie an einem Videoanruf teilgenommen haben. Damit soll Missbrauch verhindert werden. Eigentlich hatte die Online-Handelsplattform Anfang des Jahres sogar damit begonnen, Händler in Persona zu überprüfen. Wegen der Ausbreitung des Coronavirus ist daraus im Februar nun die Videokonferenzschalte geworden. Bisher läuft das Pilotprojekt unter anderem in den USA, Großbritannien, China und Japan. 1000 Verkäufer haben sich bereits angemeldet, um registriert und verifiziert zu werden.

Über die neue Vorgehensweise berichtet das Portal TechCrunch. Laut dem Bericht hat Amazon 2019 insgesamt 2,5 Millionen Händler gehindert, missbräuchlich Produkte anzubieten – nun sollen 2020 dank der Überprüfungsanrufe noch weniger Fake-Verkäufer zum Zuge kommen. In dem Videoanruf wird abgeglichen, ob Ausweis, Person und eingereichte Dokumente übereinstimmen. Amazon baut auch auf Daten von Drittanbietern zur Überprüfung. Zusätzlich können aber auch Probleme mit der Anmeldung besprochen werden, die dem Händler helfen.

Zu den Missbrauchsproblemen auf der Plattform gehören auch Markenrechtsverletzungen. Der Schuhhersteller Birkenstock hat 2017 die direkte Belieferung von Amazon eingestellt, weil der Online-Händler nicht konsequent genug gegen solche Imitate auf seiner Plattform vorgehe.

Amazon steht allerdings derzeit selbst in Verdacht, Daten von Händlern genutzt zu haben, um eigene Produkte zu entwickeln, also Konkurrenz unter dem eigenen Label zu schaffen. In einer Stellungnahme räumte Amazon ein, "Verkaufs- und Shop-Daten zu verwenden, um den Kunden ein möglichst bestes Erlebnis anzubieten". Allerdings sei es den Mitarbeitern untersagt, nicht-öffentliche, händlerspezifische Daten zu verwenden, um daraus eigene Produkte zu entwickeln. Man wolle dem Vorwurf entsprechend nachgehen.

(emw)