Arcor installiert leicht umgehbare Netzsperre für YouPorn
In der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Frankfurts gegen den Provider, der für seine Blockade ins Domain Name System (DNS) eingreift, ist auch von kinderpornographischen Inhalten auf der Hardcore-Seite die Rede.
Arcor greift für die Umsetzung der einstweiligen Verfügung zur Sperrung der Site YouPorn.com auf eine Blockade über das Domain Name System (DNS) zurück. Dies bestätigte ein Firmensprecher nun gegenüber heise online. Der DNS-Server des Providers leitet die Anfragen über die URL nicht mehr an das Webangebot weiter. Der Kläger, die Kirchberg Logistik GmbH aus Hannover, habe in ihrem Antrag nicht nur auf die fehlende Alterskontrolle bei der US-amerikanischen Hardcore-Seite im YouTube-Stil abgestellt. Zusätzlich sei etwa auch auf kinderpornographische Inhalte auf dem Portal verwiesen worden, deren Verbreitung auch an Erwachsene verboten sei. Bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien steht das Angebot auf dem Index.
Arcor hatte auf Intervention der Kirchberg Logistik bereits ohne gerichtlichen Zwang von sich aus im September erstmals den Zugang zu YouPorn und zwei anderen Erotikseiten gesperrt. Damals setzte der Telekommunikationsanbieter auf eine Blockade auf IP-Basis, sodass auch zahlreiche Webseiten mit harmlosen Inhalten für Arcor-Kunden nicht erreichbar waren. Um diese Kollateralschäden zu verhindern, habe man dieses mal die DNS-Sperre gewählt, erklärte der Firmensprecher. Auf dieses Verfahren setzen auch nordrhein-westfälische Zugangsanbieter bei der Sperre neonazistischer Webangebote in den USA gemäß einer inzwischen mehrfach gerichtlich bestätigten Auflage der Düsseldorfer Bezirksregierung.
Wasserdicht ist das Verfahren freilich keineswegs. In Providerkreisen ist beim DNS-Ansatz seit Langem von einer Netzsperre für "Fritzchen Doof" die Rede. Tatsächlich ist die Blockade letztlich mit einem Handgriff zu beheben. Beispielsweise kann nach dem Öffnen des für die Netzkonfiguration zuständigen TCP/IP-Kontrollfeldes jeder betroffene Arcor-Kunde dort einen alternativen DNS-Server eintragen. Für die Zugangsanbieter ist dieses Verfahren aber deutlich leichter umsetzbar als etwa ein aufwendigeres System, das eine zusätzliche Überwachung der Webanfragen der Nutzer erfordern würde. Solche aufwendigen Varianten werden etwa in China zur Internet-Zensur eingesetzt.
Noch nicht entschieden hat die Beklagte Arcor, ob sie ins Hauptverfahren aufgrund der Verfügung geht und sich so gegen diese juristisch zur Wehr setzt. Der Zugangsprovider erhofft sich hier weitere Aufschlüsse im Rahmen der Verhandlungen über zwei weitere Verfügungen der Kirchberg Logistik. Diese richten sich zum einen gegen Kielnet, wo eine Entscheidung vor dem Landgericht Kiel erwartet wird, sowie gegen Tele2 in Düsseldorf. Darüber hinaus hat die klagefreudige Firma, hinter der die Ladenkette Video Buster Entertainment Group steht, im Kampf für die Einhaltung deutscher Jugendschutzbestimmungen 16 weitere Provider abgemahnt.
Diensteanbieter sind laut Paragraph 8 des Telemediengesetzes (TMG) eigentlich nicht für fremde Informationen verantwortlich, die sie in einem Kommunikationsnetz durchleiten oder zu denen sie den Zugang zur Nutzung vermitteln. Voraussetzung ist, dass sie die Übertragung nicht veranlasst und weder den Adressaten noch die übermittelten Informationen selbst ausgewählt haben. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben aber auch in diesem Fall der Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters laut Paragraph 7 TMG bestehen.
Verzwickte rechtliche Fragen tun sich darüber hinaus im Fall der Kenntnisnahme von illegalen oder rechtswidrig einem zu weiten Personenkreis angebotenen Inhalten auf. Zumindest für Host-Provider hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteilen zu Internet-Auktionen wie Rolex gegen Ricardo und eBay hier weite Unterlassungsansprüche etabliert. Der Gesetzgeber hatte im Rahmen der TMG-Verabschiedung eine rasche Novelle angekündigt, um die offenen Haftungsfragen für Provider zu klären. Bislang sind die Ansätze dazu aber nicht weit gekommen.
Siehe dazu auch:
- Arcor muss YouPorn sperren
- BGH reicht Check der Ausweisnummer als Zugangshürde für Online-Pornos nicht aus
- Arcor sperrte zahlreiche Websites
- Arcor sperrt Zugriff auf Porno-Seiten
- Bundestag verabschiedet Telemediengesetz
(Stefan Krempl) / (jk)