Atomkraft: Gericht kippt Schließungs-Dekret für Fessenheim
Der Conseil d'État hat zu Gunsten der Gemeinde Fessenheim und der Gewerkschaften entschieden.
Das oberste französische Verwaltungsgericht Conseil d'État hat das Regierungsdekret zur Schließung des Atomkraftwerks im elsässischen Fessenheim gekippt. Die Richter stellten sich damit auf die Seite der Gemeinde Fessenheim und von Gewerkschaften, die gegen das Dekret vom April 2017 Beschwerde eingelegt hatten.
Der Betreiber EDF habe die Schließung damals nicht beantragt, resümierte der Staatsrat. Laut französischen Medien muss die Regierung von Premier Édouard Philippe nun ein neues Dekret erlassen. Der Beschluss von 2017 war noch unter dem sozialistischen Präsidenten François Hollande veröffentlicht worden.
Sicherheitsrisiko?
Der Schließungstermin für Fessenheim ist bisher unklar geblieben. Die staatliche französische Atomaufsicht bereitet sich nach jüngsten Angaben auf das Abschalten bis 2022 vor.
Das Atomkraftwerk unweit der deutschen Grenze ist das älteste aktive in Frankreich und gilt Kritikern seit Jahrzehnten als Sicherheitsrisiko. Ursprünglich hatte das Kraftwerk bereits früher vom Netz gehen sollen. (anw)