Auslieferungshaftbefehl gegen früheren Siemens-Griechenland-Chef aufgehoben

Nach wochenlangem juristischem Tauziehen ist die Auslieferung des früheren Siemens-Managers Michael Christoforakos an Griechenland vom Tisch. Das Oberlandesgericht Bamberg erklärte die Auslieferung des Deutsch-Griechen für unzulässig und hob den Auslieferungshaftbefehl gegen ihn endgültig auf. Christoforakos hatte sich zuvor zweimal erfolgreich an das Bundesverfassungsgericht gewandt.

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  • dpa

Nach wochenlangem juristischem Tauziehen ist die Auslieferung des früheren Siemens-Managers Michael Christoforakos an Griechenland vom Tisch. Das Oberlandesgericht Bamberg erklärte die Auslieferung des Deutsch-Griechen für unzulässig und hob den Auslieferungshaftbefehl gegen ihn endgültig auf, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Christoforakos war bereits vor gut zwei Wochen gegen eine Kaution von 250.000 Euro aus dem Gefängnis freigekommen. Die in einem Europäischen Haftbefehl genannten Vorwürfe gegen den früheren Landeschef von Siemens in Griechenland seien nach deutschem Recht verjährt, begründete das Gericht die Entscheidung. Die Kaution werde damit wieder freigegeben, sagte ein Justizsprecher der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Die griechische Justiz wirft dem ehemaligen Siemens-Landeschef in Griechenland Geldwäsche, Korruption und Betrug vor. Er und ein weiterer früherer Siemens-Manager aus Griechenland hatten sich nach Deutschland abgesetzt. Christoforakos war im Juni in der Nähe von Rosenheim festgenommen worden. Das Oberlandesgericht München hatte seine Auslieferung zunächst zweimal bewilligt, doch kippte das Bundesverfassungsgericht die Entscheidungen nach entsprechenden Verfassungsbeschwerden der Anwälte des ehemaligen Siemens-Managers. Hintergrund waren auch dabei unter anderem Fragen der Verjährung.

In einem ersten Haftbefehl war Christoforakos vorgeworfen worden, er habe Mitarbeiter der griechischen Telefongesellschaft O.T.E. bestochen. Nach dem zweiten EU-Haftbefehl, um den es bei der Bamberger Entscheidung nun ging, soll der Deutsch-Grieche im Zusammenhang mit einem Auftrag für das Sicherheitssystem der Olympischen Spiele in Athen 2004 einen Betrug zulasten des griechischen Staates begangen haben. Dabei soll er dem Auftraggeber Griechenland vorgespiegelt haben, das Sicherheitssystem sei in zwölf Monaten fertigzustellen – was sich aber als falsch erwiesen habe. Dem griechischen Staat sei ein Schaden von 255 Millionen Euro entstanden, hatte es geheißen. (pmz)