Bankraub bei Kryptobörse Altsbit
Hacker haben nahezu das gesamte Vermögen der italienischen Kryptobörse Altsbit geraubt. Nur Bruchteile seien sicher aufbewahrt worden.
Kunden der italienischen Kryptobörse Altsbit wurden am Morgen damit aufgeschreckt, dass ihr Vermögen futsch ist. Wie Altsbit über Twitter mitteilte, hätten Hacker fast das gesamte Vermögen an Bitcoins, Ether, Pirate Coins und Versus Coins erbeutet. Nur kleine Teile seien sicher auf einem Cold Wallet aufbewahrt worden. Aktuell arbeitet die Kryptobörse nach eigenen Angaben daran, den genauen Umfang des Schadens und das Einfallstor der Räuber zu bestimmen.
Bei Altsbit handelt es sich um eine kleine, erst 2018 gegründete Kryptobörse mit nur geringem Umsatz, über die ausschließlich Kryptowährungen gehandelt werden können – Ein- und Auszahlungen in echter Währung sind nicht möglich. Insofern dürfte sich der Schaden in Grenzen halten. Die Mitteilung, dass nur ein kleiner Teil der Kundengelder sicher auf einem Cold Wallet aufbewahrt wurde, macht aber stutzig: Einem dem eigenen Werbeslogan nach verlässlichen Partner bei Kryptowährungen ("Your reliable cryptocurrency partner") dürfte ein solcher Fauxpas nicht passieren. Für Angreifer sind hohe Beträge auf Hot Wallets geradezu eine Einladung zum Diebstahl.
Der Grundsatz für jeden Bitcoin-Besitzer ist, stets nur so viel Kryptogeld auf einem herkömmlichen Wallet aufzubewahren, wie man in absehbarer Zeit tatsächlich benötigt. Alles andere gehört auf ein Hardware-Wallet oder Cold Wallet ohne Internetanbindung. Dort sind die Kryptocoins ohnehin sicherer aufbewahrt als bei Kryptobörsen, die nach einem Raub wie aktuell bei Altsbit oft pleite gehen und bei denen die Einlagen auch nicht versichert sind. In solchen Fällen ist das gesamte Vermögen futsch.
Man muss nicht nicht unbedingt zu teuren Hardware-Wallets wie dem Trezor One oder Ledger Nano S greifen. Wie Sie einen alten Raspberry Pi zu einem Offline-Hardware-Wallet machen und darüber hinaus Ihre Bitcoins sicher auf einem Multisignatur-Wallet speichern, das Sie im Zweifel sogar per Testament vererben können, erklärt c't in der aktuellen Ausgabe 04/2020. (mid)