Betreiber des verbotenen Neonazi-Portals "Altermedia" angeklagt
Auf "Altermedia" hetzten Rechtsextreme gegen Ausländer und leugneten den Holocaust. Seit einem Jahr ist die Internetplattform verboten. Fünf Verantwortlichen soll nun der Prozess gemacht werden.
Die Betreiber des inzwischen verbotenen Neonazi-Internetportals "Altermedia" mĂĽssen sich aller Voraussicht nach bald in Stuttgart vor Gericht verantworten. Gegen fĂĽnf Beschuldigte hat die Bundesanwaltschaft am dortigen Oberlandesgericht Anklage wegen Volksverhetzung erhoben, wie sie am Mittwoch mitteilte. AuĂźerdem geht es um die GrĂĽndung oder Mitgliedschaft in einer rechtsterroristischen Vereinigung.
Ehemals fĂĽhrendes rechtsextremistisches Portal
Die beiden Schlüsselfiguren, eine 48-Jährige und ein 28-Jähriger, waren im Januar 2016 festgenommen worden. Am selben Tag hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Plattform verboten. Laut Bundesanwaltschaft war "Altermedia" bis dahin das führende rechtsextremistische Internetportal im deutschsprachigen Raum.
Jutta V. und Ralph-Thomas K. betrieben die Seite laut Anklage zusammen mit einem unbekannten Dritten seit spätestens Juni 2012 als Administratoren und Moderatoren. Später sollen sich ihnen ein 54-Jähriger sowie zwei 61 und 63 Jahre alte Frauen angeschlossen haben. Die Betreiber sollen erst einen US-amerikanischen und dann einen russischen Server genutzt haben, um die Website abzuschotten
Laut Bundesanwaltschaft diente "Altermedia" der "massenhaften und systematischen Verbreitung rechtsextremistischen und nationalsozialistischen Gedankenguts". So wurde auf der Seite zur Gewalt gegen Ausländer aufgerufen, Menschen anderen Glaubens oder anderer Hautfarbe verächtlicht gemacht und der Holocaust geleugnet. Die ideologischen Leitlinien sollen V. und K. vorgegeben haben. Aufgabe der Moderatoren war es, Beiträge in den Foren freizuschalten.
Fall mit besonderer Bedeutung
Den Angaben zufolge sitzen K. und V. inzwischen nicht mehr in Untersuchungshaft. Am Tag ihrer Festnahme waren die Behörden in vier Bundesländern und dem spanischen Badeort Lloret de Mar gegen das "Altermedia"-Netzwerk vorgegangen und hatten Wohnungen durchsucht.
Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen "wegen der besonderen Bedeutung des Falles", wie sie schreibt, im Dezember 2014 von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M. ĂĽbernommen. Die strafbaren Inhalte des Internetportals sollten "andere Rechtsextremisten zu weiteren Straftaten ermuntern und dadurch ein Klima der Angst bei den betroffenen Personengruppen schaffen". Auch mit "Blick auf das Ansehen der Bundesrepublik im Ausland", zumal die strafbaren Inhalte weltweit verfĂĽgbar gewesen seien, habe der Bund die Strafverfolgung ĂĽbernommen. (mit Material der dpa) / (anw)