Bitcoin & Co.: EZB tritt für straffe Regulierung virtueller Währungen ein

Abgesehen von der Blockchain findet die Europäische Zentralbank wenig Gutes an Kryptowährungen. Sie stellt sich voll hinter einen Vorschlag der EU-Kommission, der eine zentrale Datenbank für Nutzer von Kryptogeld-Börsen vorsieht.

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Bitcoin

(Bild: dpa, Jens Kalaene)

Lesezeit: 2 Min.

Die Europäische Zentralbank (EZB) plädiert für eine scharfe Regulierung von Kryptogeldern wie dem Bitcoin. Das geht aus einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme der EZB hervor, die sich an die EU-Kommission und das EU-Parlament richtet. Starke Kursschwankungen, Geldwäsche-Gefahr durch anonyme Geldflüsse sowie mögliche Nutzung zur Terrorfinanzierung gehören zu Argumenten gegen Kryptogeld, die das Papier aufführt.

So fürchtet die EZB auch, dass eine verstärkte Nutzung solcher Währungssysteme die Macht der Zentralbanken untergrabe, Geldmengen zu steuern und Preisstabilität herzustellen. Die aktuelle Nutzung lasse ein solches Szenario allerdings erst einmal nicht befürchten. Kryptowährungen werden ohne Banken in P2P-Netzwerken erzeugt und verwaltet – der mangelnde Zugriff der Zentralbanken darauf wird von vielen Nutzern sogar als einer der wesentlichen Vorteile gesehen.

Die EZB signalisierte zudem volle Unterstützung für einen Reformentwurf der Geldwäscherichtlinie, den die EU-Kommission im Juli vorgelegt hatte. Die Richtlinie soll damit unter anderem auch auf Kryptogeld-Börsen und Wallet-Anbieter ausgeweitet werden. Konkret sollten solche Dienstleister die Identität der Nutzer sowie deren Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank speichern und "Selbstdeklarierungsformulare" für den Einsatz der Zahlungssysteme bereithalten. Ebenfalls müssten die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass die Anbieter vorher entsprechende Lizenzen eingeholt haben.

Der EZB geht das allerdings noch nicht weit genug. So sei die Möglichkeit, mit Kryptogeld Waren und Dienstleistungen einzukaufen, noch nicht abgedeckt. Bei solchen Transaktionen würden die vorgeschlagenen Kontrollmechanismen nicht greifen – das könnte der Finanzierung illegaler Aktivitäten Vorschub leisten.

Insgesamt empfiehlt die EZB den EU-Gesetzgebern, auf keinen Fall den Eindruck zu erwecken, man wolle die Nutzung solcher "privat" geschöpfter Währungen fördern. Eine juristische Definition der Kryptowährungen sollte diese laut EZB-Sicht auch keinesfalls als gesetzliche Zahlungsmittel auffassen, in denen sich zum Beispiel Steuern zahlen lassen. Allerdings hob die Zentralbank auch das Potenzial des technischen Unterbaus dieser digitalen Geldsysteme, namentlich die Blockchain-Technik, verhalten positiv hervor.

Die deutsche Bankenaufsicht BaFin hat den Bitcoin bereits 2013 als Rechnungseinheit gemäß § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) eingestuft. Das heißt kurzgefasst: kein gesetzliches Zahlungsmittel, für private Zahlungen aber legitim. (axk)