Bundesdatenschützer hält bundesweite Islamistendatei für unnötig

Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten brauchen die Sicherheitsbehörden keine neuen Befugnisse zur Terrorismusbekämpfung, sondern nur eine technische Optimierung vorhandener Informationsmöglichkeiten.

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Von
  • Angela Meyer

"Die Behauptung, der Datenschutz verhindere, dass die Sicherheitsbehörden Erkenntnisse über Islamisten in Deutschland auswerten können, ist nicht zutreffend", kommentierte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar in einer Presseerklärung die unter anderem von der Gewerkschaft der Polizei erhobene Forderung nach einer bundesweiten Islamistendatei für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Polizei. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder müssten die bereits vorhandenen weitreichenden Befugnisse zur Verhütung und Bekämpfung des islamistischen Terrorismus nur optimal nutzen.

So sei es nach den Sicherheitsgesetzen schon jetzt zulässig, in erheblichem Umfang personenbezogene Informationen zwischen diesen Behörden auszutauschen: Die Nachrichtendienste hätten Erkenntnisse über die Vorbereitung terroristischer Anschläge oder über den Aufenthaltsort terrorverdächtiger Islamisten den Polizeibehörden zu übermitteln. Umgekehrt sei die Polizei befugt, ihre Erkenntnisse über die Tätigkeit radikaler islamistischer Gruppierungen oder deren Strukturen den Nachrichtendiensten zur Verfügung zu stellen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Nachrichtendiensten und der Polizei erfolge schließlich in den seit 2001 betriebenen so genannten Informationboards.

Zu einer konstruktiven Mitarbeit an Lösungen zur Optimierung dieses gegenseitigen Informationsaustauschs erklärte Schaar sich bereit. Dabei könne es aber nicht um die unterschiedslose Zusammenlegung sämtlicher Informationsbestände gehen. Vielmehr müsse die Datenübermittlung, auch wenn sie auf neuer technischer Basis erfolgen soll, den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung Rechnung tragen: So dürften nur die Informationen weitergegeben werden, die zur Bekämpfung des islamistischen Terrorismus erforderlich sind. Der Abruf von Daten sei lückenlos zu protokollieren und müsse einer effektiven datenschutzrechtlichen Kontrolle zugänglich sein.

Schaar wies außerdem darauf hin, dass die Informationen, die die Nachrichtendienste sammeln, "nur sehr eingeschränkt zur repressiven Kriminalitätsbekämpfung geeignet" seien. Hieran würden auch gemeinsame Dateien, wie die vorgeschlagene Islamistendatei, wenig ändern. (anm)