Bundesnetzagentur: Deutlicher Anstieg der Beschwerden über Postdienstleistungen

Die Beanstandungen zur Deutschen Post und ihren Wettbewerbern sind 2019 erneut nach oben geschnellt.

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Bundesnetzagentur sieht deutlichen Anstieg der Beschwerden über Postdienstleistungen

(Bild: Pavel Ignatov/Shutterstock.com)

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Von
  • Alexander Neumann

Die Zahl der Beschwerden über Postdienstleistungen ist erneut angestiegen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Bundesnetzagentur zum Jahresende hervor. So liegen die bis Mitte Dezember erhobenen 17.167 Beanstandungen weit über der Zahl des gesamten Vorjahres mit 12.615 Beschwerden. Das kommt einem Anstieg von mehr als einem Drittel gleich. 2017 erreichten den Post-Verbraucherservice dagegen nur 6100 Beschwerden.

Mit knapp 55 Prozent entfiel mehr als die Hälfte der Beschwerdegründe auf den Briefbereich. Rund 34 Prozent betrafen Pakete. Häufigste Gründe für die Beanstandungen waren verspätete und falsch zugestellte Briefe, Zustellausfälle sowie der Fall, dass der Zusteller einfach nur den Abholschein in den Briefkasten wirft.

Die Zahlen beziehen sich auf die gesamte Branche, jedoch dürfte das Gros der Beschwerden auf die Deutsche Post als Marktführer fallen. Ein Sprecher des ehemaligen Staatskonzerns zweifelt laut einer Meldung der dpa jedoch die Aussagekraft der Zahlen an. Zudem betonte er, dass die Zahl der Beschwerden relativ gering seien: "Unser Sendungsvolumen summierte sich im Jahr 2018 auf mehr als 19 Milliarden Pakete und Briefe. Im Vergleich dazu liegen die Beschwerden bei der Bundesnetzagentur nicht mal im Promillebereich." Die direkt bei seiner Firma eingegangenen Beschwerden seien in den vergangenen Monaten rückläufig gewesen.

Hochgegangen ist offenbar auch die Zahl der Schlichtungsanträge. So erreichten bis zum 15. Dezember dieses Jahres 1398 Schlichtungsanträge die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur. Damit liegt die Zahl ebenfalls über der des gesamten Vorjahres (1092 Anträge). Mit rund 75 Prozent betrifft die deutliche Mehrheit der Anträge wohl Paketsendungen. Die häufigsten Voraussetzungen für ein Schlichtungsbegehren sind wohl der Verlust beziehungsweise die Entwendung sowie die Beschädigung eines Pakets.

Laut der Bundesbehörde schließt die Mehrheit der großen Paketdienstleister ihre Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus – mit der Folge, dass den Kunden die einzige Möglichkeit genommen wird, eine gütliche Einigung zu erreichen. Der ordentliche Rechtsweg kommt oft wegen des geringen Streitwerts nicht in Betracht, wenn der Postdienstleister eine Haftung und eine Schadensersatzforderung ablehnt.

Weitere Informationen zum Beispiel auch zu einem Online-Formular an den Verbraucherservice Post finden sich in der Meldung der Bundesnetzagentur. Früher im Jahr hatte auch die Bundesregierung angekündigt, wegen der zunehmenden Mängel bei der Postzustellung den Rechtsrahmen zu ändern.

(mit Material der dpa) / (ane)