Bundesnetzagentur untersagt Details des "StreamOn"-Tarifs der Telekom

Bei der Tarifoption StreamOn der Telekom werden bestimmte Dienste wie Netflix und Spotify nicht aufs Datenvolumen gerechnet. Die Bundesnetzagentur bemängelt Details, stellt das Prinzip aber nicht in Frage.

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Deutsche Telekom

(Bild: dpa, Oliver Berg/Archiv)

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  • dpa

Die Bundesnetzagentur hat Details der mobilen Daten-Flatrate "StreamOn" der Telekom für Video- und Audiodienste untersagt. Einzelne Punkte der Zubuchoption verstießen gegen Vorschriften über die Netzneutralität und das Roaming, erklärte die Bundesbehörde am Montag in Bonn. Das Prinzip des Tarifs, dass die Nutzung bestimmter Audio- und Videodienste wie Spotify und Netflix nicht auf das Datenvolumen des Vertrags angerechnet wird, wurde von der Bundesnetzagentur allerdings nicht in Frage gestellt. Das so genannte Zero Rating-Angebot als solches sei nach derzeitiger Sicht der Bundesnetzagentur im Wesentlichen zulässig.

Die Aufsichtsbehörde stößt sich nun vor allem am Kleingedruckten in den Telekom-Verträgen. So werde im "Tarif L" die Datenübertragungsrate beim Videostreaming auf DVD-Qualität reduziert, Audiostreaming hingegen nicht. Die Telekom dürfe die Streaming-Qualität zwar reduzieren oder auch nicht, müsse dabei aber Audio- und Videodienste gleich behandeln. Eine unterschiedliche Behandlung der Medientypen verstoße gegen das Gebot der Gleichbehandlung allen Datenverkehrs. "Dieser Grundsatz sichert, dass
über das Internet weiterhin gleichberechtigt innovative Dienste angeboten werden können, insbesondere auch für Start-ups", erklärte die Bundesnetzagentur.

Verbraucher könnten derzeit StreamOn auch nicht im europäischen Ausland so wie im Inland nutzen und vom Roam-Like-at-Home-Prinzip profitieren. "Während im Inland das Datenvolumen der "StreamOn"-Dienste unbegrenzt ist, wird bei der Nutzung im EU-Ausland das durch StreamOn genutzte Datenvolumen vom Datenvolumen des Magenta Tarifs abgezogen", bemängelte die Bundesnetzagentur.

Die Telekom Deutschland muss nun innerhalb von zwei Wochen reagieren und die von der Bundesnetzagentur identifizierten Mängel beseitigen. Nach dem Paragraf 126 Telekommunikationsgesetz kann die Bundesnetzagentur bestimmte Dienste untersagen und zur Durchsetzung auch hohe Strafgelder verhängen.

Neben der Telekom ist auch Vodafone seit Ende September mit einem solchen Tarif auf dem Markt. Die Bundesnetzagentur hat hier ebenfalls eine PrĂĽfung angekĂĽndigt.

[UPDATE, 9.10.2017, 17:00]

Inzwischen hat die Telekom Stellung genommen und mitgeteilt, dass man die Auffassung der Behörde bezüglich der kritisierten Details nicht teile. Erfreulich sei aber, dass die Bundesnetzagentur die grundsätzliche Möglichkeit von Zero-Rating bestätige. "Die Telekom steht für das offene und freie Internet", betonte ein Unternehmenssprecher. Jedes Unternehmen könne problemlos, ohne Diskriminierung oder zusätzliche Zahlung, Partner von StreamOn werden, hieß es. Und die Kunden " lieben unser Angebot", so der Sprecher. (axk)