Bundesregierung kommt bei Open Data und Open Source nicht voran

Bund und Länder tun sich weiter schwer mit der digitalen Offenheit: Mit der Reform des halbgaren Open-Data-Gesetzes wird es in dieser Legislatur nichts mehr.

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Zukunft, Utopie, Big Data
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Im Koalitionsvertrag hat Schwarz-Rot versprochen: "Um die Chancen und den Nutzen behördlicher Verwaltungsdaten für Wirtschaft" und Bürger noch weiter zu verbessern, werde das halbgare Open-Data-Gesetz von 2017 reformiert. Ziel sei es, mehr offene Verwaltungsdaten einfacher bereitzustellen. Damit dürfte es in der laufenden Legislaturperiode aber nichts mehr werden, wie die Bundesregierung jetzt in einer heise online vorliegenden Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag einräumen muss.

Demnach soll das Normenwerk zunächst vereinbarungsgemäß "innerhalb von vier Jahren nach Inkrafttreten" evaluiert werden. Der Bundestag werde bis Juli 2021 zusammen mit einem "Fortschrittsbericht" und "Vorschlägen für die Weiterentwicklung dieses Gesetzes" über die "erzielten Wirkungen" informiert, schreibt das federführende Bundesinnenministerium. Man plane, zunächst die konkreten Ergebnisse dieser Evaluierung abzuwarten. Im September 2021 dräut aber schon die nächste Bundestagswahl, womit das Thema der Novelle vorerst erledigt sein dürfte.

Weiter haben CDU/CSU und SPD in der Koalitionsvereinbarung zugesagt: "Im Bereich Open Data wollen wir erreichen, dass die Bundesregierung internationaler Vorreiter wird. Die entsprechende Veröffentlichung von Daten soll entsprechend dem Prinzip 'Open by default' Teil des täglichen Verwaltungshandelns werden." Die Regierung teilt nun aber mit, dass etwa Werke, die im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit entstehen, lediglich zur "öffentlichen Kenntnisnahme" und geeignet zum kostenlosen Teilen auf sozialen Medien publik gemacht werden. Der Meinungsbildungsprozess, ob alternative freiere Lizenzen wie Creative Commons verwendet werden sollen, dauere noch an.

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Vom angekündigten Einbau von Offenheit in Verwaltungsdaten ist der Bund damit noch weit entfernt. Laut gängigen Open-Data-Prinzipien soll damit Wissen frei zugänglich gemacht werden und jeder dieses "nutzen, verändern und teilen" können – ohne diesem Grundsatz zuwiderlaufende Maßnahmen. Die Regierung hat zudem nicht vor, spezielles Personal für Open Data in den Ämtern oder die Beratung von Behörden zu dem Thema abzustellen. Als Grund gibt sie an, dass der Bundestag als "Haushaltsgesetzgeber" dafür "keine gesonderten Planstellen zur Verfügung gestellt habe". Eine zentrale Beratungsstelle werde aber im Bundesverwaltungsamt (BVA) innerhalb des Geschäftsbereichs des Innenressorts mit voraussichtlich vier Stellen eingerichtet. Zeitpunkt: unbekannt.

Wo und wie "regionale Open-Government-Labore" gebildet werden sollen, steht noch in den Sternen. "Die Entscheidungsfindung innerhalb der Bundesregierung hinsichtlich dieses Auftrags aus dem Koalitionsvertrag ist derzeit noch nicht abgeschlossen", lässt das Innenministerium durchblicken. Für die versprochene Beteiligungsplattform an Gesetzesentwürfen für die Zivilgesellschaft gibt es aus gleichem Grund ebenfalls noch keine aktuellen Pläne.

Genauso unklar ist, wie es mit dem Portal GovData weitergehen soll. Der Verbundplattform, für die aktuell ein jährliches Budget von überschaubaren 421.000 Euro verfügbar ist, müssen mit Bayern, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Saarland, Hessen und Bremen noch sechs Bundesländer beitreten. Wann das passieren wird, kann die Regierung nicht sagen. Immerhin sollen 2019 die Voraussetzungen geschaffen werden, die Bestände des Portals nach dem Prinzip der sogenannten Linked Open Data über den Interoperabilitätsstandard DCAT-AP besser zu vernetzen.

Die Frage nach Plänen, mehr freie Software in der Verwaltung einzusetzen, beantwortet das Innenressort ausweichend. Es würden möglichst IT-Systeme mit offenen Schnittstellen beschafft und entwickelt, lautet der Bescheid. Ob Hersteller von Open-Source-Software bei Ausschreibungen den Zuschlag bekämen, hänge davon ab, ob die angebotenen Produkte und Dienstleistungen "hinsichtlich Funktionalitäten, IT- Sicherheit, Interoperabilität, Usability, Realisierungs-, Ausbildungs- sowie Pflegeaufwand den Anforderungen entsprechen und wirtschaftlich sind". Einen Überblick, welche Software im Bund eingesetzt wird, hat die Regierung nicht. Über laufende Rahmenverträge können die Behörden vor allem Microsoft-Produkte einfach beziehen.

Die angekündigte "nationale Open-Access-Strategie" für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Werke, die mit Steuergeldern finanziert werden, bereitet der Antwort nach das Bundesforschungsministerium vor. Derzeit liefen dafür aber erst "interne Planungen". Rund um eine potenzielle Reform des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes ruht der See still: "Die Bundesregierung plant eine Änderung", ist dazu allein zu erfahren. Umfang und Inhalt einer solchen Novelle müssten noch innerhalb des Kabinetts geklärt werden.

Die Netzexpertin der Linken im Bundestag, Anke Domscheit-Berg, wirft der Regierung angesichts des Bescheids vor, "in Sachen Open Data, Transparenz und Bürgerbeteiligung mal wieder nur leere Versprechungen gemacht" zu haben. Die "großspurigen Ankündigungen des Koalitionsvertrags" hätten sich "in Wohlgefallen aufgelöst". Das Kabinett dürfe sich so aber nicht aus der Affäre ziehen: Das Innenressort und andere Ministerien hätten einen "großen Haushalt" und müssten diesen so organisieren, das notwendige Aufgaben auch im Bereich digitaler Offenheit erfüllt werden könnten.

(jk)