China: Smartphone-SIM nur noch nach automatisierter Gesichtserkennung

Von Dezember an erhalten Chinesen nur noch einen mobilen Internetzugang, wenn sie gegenüber dem Anbieter ihre Identität per Gesichtsscan nachgewiesen haben.

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Fehler der Gesichtserkennung: Unschuldige auf Fahndungsaufruf in Sri Lanka

(Bild: Neosiam32896395/Shutterstock.com)

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Die chinesische Regierung verschärft die Bedingungen, die Nutzer erfüllen müssen, um eine SIM-Karte fürs Smartphone und damit Zugang zu mobilen Internetdiensten zu bekommen. Vom 1. Dezember an müssen Antragsteller bei den nationalen Mobilfunkbetreiber zunächst einen Test mit automatisierter Gesichtserkennung bestehen, bevor ihr Vertrag aktiviert wird. Dieses neue Verfahren soll helfen, die Identitäten der rund 850 Millionen mobilen Internetanwender im Reich der Mitte zu verifizieren und Lücken zur anonymen Online-Nutzung zu schließen.

Die neuen Anforderungen gehen aus einer Mitteilung des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie hervor, über die das US-Magazin Quartz berichtet. Laut der Pekinger Regierungsbehörde ist der Schritt demnach erforderlich, um die "legitimen Rechte und Interessen der Bürger im Cyberspace zu schützen" und Betrug via Mobiltelefon sowie Internet einzudämmen.

Zu dem Test per Gesichtserkennung, für den Interessenten etwa ein kurzes selbst aufgenommenes Video von sich über die Webseite eines Anbieters einreichen sollen, kommt ein Verbot, die eigene Mobilfunknummer an Dritte weiterzugeben. Nutzer sollen zudem angehalten werden zu prüfen, ob gegebenenfalls Nummern ohne ihre Einwilligung auf ihren Namen registriert worden sein könnten. Bisher war es in China laut 2013 in Kraft getretenen Vorgaben nur nötig, wie in vielen anderen Ländern beim Kauf einer Handy-Karte einen Ausweis vorzulegen. Mitarbeiter von Netzbetreibern waren zudem bereits angehalten, Fotos von Antragstellern zu machen.

Das Reich der Mitte gilt als Vorreiter beim Einsatz von Techniken Künstlicher Intelligenz (KI) und zur biometrischen Gesichtserkennung für die Überwachung breiter Bevölkerungskreise. Chinesische Firmen wie Huawei, Hikvision, Dahua oder ZTE entwickeln einschlägige Verfahren und exportieren sie zunehmend in andere Länder. Jüngst sorgten aber die weitgehenden Geschäftsbedingungen der den "Tausch" von Gesichtern erlaubenden App Zaobao für Unmut bei vielen Nutzern. Die Regierung in Peking verordnete den Anbieter daraufhin mehr Datenschutz.

Hierzulande müssen Käufer von Prepaid-Handykarten seit 2017 beim Händler oder direkt beim Netzbetreiber einen Ausweis vorlegen. Der Pirat Patrick Breyer will dieses Aus für anonyme SIM-Karten aber wieder kippen und hat deshalb Verfassungsbeschwerde gegen die Auflage eingelegt. Frankreich will derweil den Online-Identitätsnachweis Alicem mit Gesichtserkennung starten, wogegen Bürgerrechtler klagen. (jk)