Datenschützer: Nutzer von E-Scootern hinterlassen lückenlose Bewegungsprofile

Jeder Meter werde von den Verleihern aufgezeichnet und könne zu Profilen zusammengefügt werden, moniert der Hamburgische Datenschutzbeauftragte.

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Datenschützer: Nutzer von E-Scootern hinterlassen lückenlose Bewegungsprofile

(Bild: SFIO CRACHO/Shutterstock.com)

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Wer mit einem der umstrittenen E-Scooter von verschiedenen Sharing-Anbietern durch die Stadt gondelt, verliert die Freiheit, sich anonym im öffentlichen Raum fortbewegen zu können. Dies beklagt der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar. Die neue Form urbaner Mobilität wird ihm zufolge von vielen Anbietern "nur unter einem erheblichen Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern zur Verfügung gestellt". Das Vermietungsgeschäft umfasse leider "auch das Geschäft mit den Daten der Kunden". Neben Kontakt- und Kontodaten sammelten die Verleiher auch im großen Stil Bewegungs- und Standortinformationen, obwohl diese für die Diensterfüllung nicht erkennbar seien.

"Jeder zurückgelegte Meter wird aufgezeichnet und kann zu Bewegungsprofilen zusammengefügt werden" kritisiert Caspar. Dabei könnten viele Betroffene nicht einmal erkennen, welche Daten die jeweiligen Anbieter zu welchen Zwecken erheben, zusammenführen und nutzen. Das liege etwa an "defizitären Datenschutzhinweisen". Viele Fahrer blendeten zudem offenbar die Risiken im Bereich der Profilbildung und Weitergabe ihrer Daten aus.

Besondere Vorsicht ist laut dem Behördenchef geboten, "wenn E-Scooter-Verleiher die Weitergabe von Nutzerdaten an nicht näher eingegrenzte dritte Stellen ohne klare Zweckbestimmung und nur überaus vage in ihren Datenschutzbestimmungen beschreiben". Es sei daher empfehlenswert, die Datenschutzerklärungen der Anbieter kritisch durchzusehen. Jeder müsse für sich abwägen, ob es sich für eine solche Fahrt lohne, die eigenen Informationen einzusetzen, "auch wenn gerade die Verarbeitung von Mobilitätsdaten zur Erbringung der vertraglichen Leistungen gar nicht erforderlich ist".

Bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen rät Caspar, eine Beschwerde bei der örtlichen oder der für den Anbieter zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen. Bewegungsprofile seien für die Verleiher selbst, Geschäftspartner, Werbetreibende sowie lokale Verkäufer von Waren und Dienstleistungen wirtschaftlich als "Treibstoff für digital getriebene Geschäftsprozesse" extrem interessant. E-Tretroller würden direkt etwa am Wohnort, einem Geschäft oder einer Freizeiteinrichtung abgestellt. Aus diesen Informationen ließen sich etwa direkte Schlüsse auf individuelle Vorlieben und Tagesabläufe ziehen. Auch öffentliche Stellen hätten Interesse an Bewegungsdaten zur Verkehrsplanung, sowie für die Aufklärung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten. (vbr)