Deutschland gegen Abkommen zu staatlicher Ăśberwachung und Vertraulichkeit

Nicht nur die USA beziehen klar Position gegen ein internationales Abkommen zur Kontrolle von Geheimdiensten und Strafverfolgern. Auch Deutschland erklärt in der laufenden Sitzung des Menschenrechtsrats, es gehe zu weit.

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Deutschland gegen Abkommen zu staatlicher Ăśberwachung und Vertraulichkeit

UN-Menschenrechtsrat in Genf.

(Bild: ohchr.org)

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Von
  • Monika Ermert

Ein internationales Abkommen soll die Überwachung durch Geheimdienste und Sicherheitsbehörden begrenzen. Auf der 37. Sitzung des UN-Menschenrechtsrat in Genf haben Vertreter der Europäischen Union sowie Deutschlands, Österreichs und Brasiliens dieses als "unnötig" bezeichnet. Vorgeschlagen hatte das Abkommen der für Datenschutz zuständige UN-Sonderberichterstatter Joseph Cannataci, dessen Amt auf Druck der deutsch-brasilianischen Allianz nach den Enthüllungen Edward Snowdens eingerichtet worden war.

Von den USA war die Ablehnung von Canataccis Vorschlag für ein internationales Abkommen zu staatlichen Abhöraktionen zu erwarten. Der US-Vertreter meinte in Genf, ein solches Abkommen könnte die öffentliche Sicherheit gefährden. Das beste Mittel zur Stärkung von Datenschutz und Vertraulichkeit bleibe der Austausch von "best practices".

Deutlich überraschender kam die klare Ablehnung möglicher Verhandlungen für eine Art von No-Spy-Vertrag von Seiten Deutschlands, Österreichs, Brasiliens und der EU insgesamt. "Das internationale Recht bietet einen klaren universell geltenden Rahmen zur Unterstützung und zum Schutz des Rechts auf Vertraulichkeit", versicherte Brasiliens Vertreter. Zwar hapere es noch bei der Umsetzung in nationales Recht, aber ein verbindliches rechtliches Instrument sei nicht nötig, lautete die Begründung.

Dabei hatte Cannataci seine Idee des "No spy" schon durch ein "besser beaufsichtigtes Spähen" abgemildert. Selbst staatliche Hacks könnten in eng begrenzten Ausnahmefällen gerechtfertigt sein, sofern sie unter unabhängiger Kontrolle vorgenommen würden. (anw)