EU-Kommission beschlieĂźt detaillierte neue Drohnenvorschriften

Ab 2020 müssen Drohnenpiloten bei nationalen Behörden registriert sein. Fluggeräte, die weniger als 25 Kilogramm wiegen, brauchen oft keine Spezialerlaubnis.

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EU-Kommission beschlieĂźt detaillierte neuen Drohnenvorschriften

(Bild: Mavas_Bd/Shutterstock.com)

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Die Europäische Kommission hat neue EU-Vorschriften erlassen, um "den zunehmenden Drohnenverkehr für die Menschen am Boden und in der Luft sicherer zu machen". Die Vorgaben bauen auf einer voriges Jahr beschlossenen Verordnung auf und regeln technische und organisatorische Details. Von 2020 an müssen sich Drohnenbetreiber demnach bei den nationalen Behörden registrieren lassen. Fluggeräte sind mit einem Funkchip zu markiert, damit sie einfach identifizierbar sind.

Die Schwelle, ab der Drohnen beim Amt zu melden sind, hat die Kommission bei einer möglichen energetischen Auswirkung ab 80 Joule bei Kollision mit einer Person festgelegt. Tele-Operateure, deren unbemannten Flugobjekte weniger als 25 kg wiegen, brauchen für deren Einsatz laut dem Umsetzungsakt der Kommission unter gewissen Bedingungen keine "vorherige Erlaubnis". Zu diesen Voraussetzungen zählen, dass die Drohne nicht höher als 120 Meter fliegen darf und immer in Sichtweite des Piloten bleiben muss. Personen dürfen zudem nicht in der Nähe sein.

Die EU-Kommission erläutert, dass der Großteil der eingesetzten Drohnen für den Massenmarkt produziert werde. Diese Geräte müssten nur Mindestanforderungen entsprechen wie der Registrierung und der elektronischen Identifizierbarkeit. Die Mitgliedstaaten können zudem weiterhin Flugverbotszonen definieren, in die Drohnen durch die satellitengestützte Geolokalisierung nicht eindringen dürfen und davon automatisiert abgehalten werden. Dabei soll es sich etwa um Flugplätze oder Stadtzentren handeln.

Hierzulande gilt bislang eine eigene Verordnung. Sie regelt etwa bereits, wo und unter welchen Bedingungen Drohnenpiloten ihr Hobby ausĂĽben durften. FĂĽr bestimmte Bereiche wie in Wohn- oder Naturschutzgebieten besteht ein generelles Flugverbot.

Die Kommission will bald gemeinsam mit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) noch zusätzliche Leitlinien und "Standardszenarien" für den Drohnenbetrieb veröffentlichen, damit Piloten die Regeln einfacher anwenden können. Folgen soll ein Rahmenwerk für komplexe automatisierte Operationen mit umbenannten Fluggeräten etwa für den kommerziellen Einsatz. (anw)