EU-Parlament befürwortet schärfere Werbe- und Quotenregeln für Videoportale
Die EU-Abgeordneten haben Position zur Reform der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste bezogen. Online-Verleiher wie Netflix sollen 30 Prozent europäische Werke vorhalten, YouTuber Werbung deutlicher machen.
Videoportale mit nutzergenerierten Inhalten wie YouTube und Online-Abrufdienste wie Netflix, Maxdome, iTunes oder Amazon Prime sollen strenger reguliert werden. Darauf hat sich das EU-Parlament in seiner Plenarsitzung am Donnerstag verständigt. Es bestätigte eine Empfehlung des Kulturausschusses, der den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste an vielen Punkten überarbeitet hat.
Künftig müssen laut den Abgeordneten etwa YouTuber "kommerzielle Kommunikation" klar kennzeichnen. Die Werbezeiten im Fernsehen sollen "flexibilisiert", aber nicht ausgedehnt werden. Um einen "hinreichenden Verbraucherschutz" zu sichern, wird die Hauptzeit von 20 bis 23 Uhr besonders geschützt, der Anteil an Reklame dort auf 20 Prozent begrenzt. Anstelle der derzeit erlaubten 12 Minuten pro Stunde können die Programmgestalter sonst freier entscheiden, wann sie im Tagesverlauf Werbung zeigen. Eine tägliche Spotquote von 20 Prozent soll nicht überschritten werden.
Online-Videotheken sollen verpflichtet werden, in ihren Katalogen einen Mindestanteil von 30 Prozent europäischer Inhalte vorzuhalten und sich an europäischen Filmfördersystemen zu beteiligen. Video-Plattformen sollen einfach nutzbare Mechanismen bieten, über die Mitglieder extremistische Inhalte mit Aufrufen zu Gewalt, Hass oder Terror melden können. Mit dem Beschluss hat das Parlament den Kulturpolitikern das Mandat gegeben, Verhandlungen mit der EU-Kommission und dem Ministerrat zu beginnen, der seine Position voraussichtlich Ende Mai abstecken wird. (anw)