EuGH-Gutachter plädiert gegen Uber im Streit mit Frankreich
Uber hat im Streit mit Frankreich vor dem EuGH schlechte Karten. Der gutachtende Generalanwalt weist Argumente des Fahrdienst-Vermittlers zurĂĽck.
Dem Fahrdienst-Vermittler Uber droht im Rechtsstreit mit Frankreich eine Schlappe vor dem Europäischen Gerichtshof. In seinem Schlussantrag wies Generalanwalt Maciej Szpunar die Argumente von Uber France am Dienstag zurück (C-320/16). Der EuGH ist an die Empfehlungen seiner Generalanwälte zwar nicht gebunden, folgt ihnen aber oft.
EU-Feinheiten
Uber wird in Frankreich wegen seines Diensts UberPop strafrechtlich verfolgt. Dieser inzwischen eingestellte Service sollte über Ubers Smartphone-App Kunden mit Fahrern zusammenführen. Knackpunkt ist für Frankreich, dass es sich nicht um Berufskraftfahrer handelte, sondern um Privatleute, die Passagiere meist mit ihren eigenen Autos befördern. Gestritten wird aber über eine Feinheit des EU-Rechts. Das mit der Sache befasste Regionalgericht in Lille holte dazu die Meinung des EuGH ein.
Uber argumentiert, da es einen Internet-Dienst anbiete, gelte dafür die EU-Richtlinie über Normen und technische Vorschriften. Nach dieser Richtlinie müssten EU-Staaten alle technischen Vorschriften der EU-Kommission schon im Entwurf vorab melden. Frankreich habe das bei der Regelung versäumt, auf deren Grundlage Uber nun verfolgt werde. Folglich könne Uber France nicht belangt werden.
"Kein Dienst der Informationsgesellschaft"
Generalanwalt Szpunar widersprach. Erstens könne ein Mitgliedstaat die "rechtswidrige Ausübung einer Beförderungstätigkeit" verbieten, ohne die EU-Kommission vorher zu informieren. Zudem gehöre Uber zum Verkehrssektor, sei also kein "Dienst der Informationsgesellschaft" im Sinne der EU-Richtlinie. Und selbst er es wäre, wäre die französische Regelung keine "technische Vorschrift", argumentierte Szpunar.
Derselbe Gutachter hatte Mitte Mai schon in einem spanischen Fall gegen Uber plädiert und erklärt, der Fahrdienst-Vermittler müsse als Unternehmen des Verkehrssektors betrachtet werden. Auch in dem Fall steht das Urteil noch aus.
UberPop wurde nach gerichtlichen Niederlagen in großen Teilen Europas – darunter auch Deutschland – eingestellt und ist nur noch in einigen wenigen Ländern verfügbar. (anw)