Gefährliche Hobby-Drohnen: Deutsche Flugsicherung bringt Wegweiser für Drohnen-Piloten

Private Drohnen können zur Gefahr für Flugzeuge werden. Mit einer App will die Deutsche Flugsicherung Hobbypiloten nun Orientierung bieten. Sie reagiert auf eine wachsende Zahl bedrohlicher Begegnungen.

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Drohne und Flugzeug

Eine private Drohne und ein Flugzeug in der Nähe des Flughafens Düsseldorf

(Bild: dpa, Julian Stratenschulte)

Lesezeit: 4 Min.
Von
  • Bastian Benrath
  • dpa
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Die Drohne sauste nur rund zehn Meter an der rechten Tragfläche vorbei, als der Pilot sie bemerkte. Der mit 114 Menschen besetzte Airbus A321 der Lufthansa war in Frankfurt gestartet und hatte an diesem Abend im August vergangenen Jahres zur Landung auf dem Flughafen München angesetzt, als es passierte. Er war noch in 1700 Metern Höhe, als er beinahe mit dem Quadrocopter zusammenstieß. Wäre die Drohne in eines der Triebwerke geraten, hätte das einen Brand auslösen können.

Zwischenfälle wie dieser, bei denen Drohnen zur Gefahr für den Luftverkehr werden, häufen sich. 2016 verzeichnete die Deutsche Flugsicherung (DFS) 64 gefährliche Annäherungen von Drohnen an Flugzeuge, vor allem in Flughafennähe. Das waren fast fünfmal so viele wie im Jahr davor (14). Für dieses Jahr rechnet die DFS mit einem neuen Höchststand. Denn der Drohnen-Boom hält an: Rund 600.000 der teils schon für unter 100 Euro erhältlichen Fluggeräte werden allein in diesem Jahr in Deutschland verkauft, schätzt die DFS.

Um die Zahl der Zwischenfälle zu verringern, hat die Flugsicherung nun eine neue Smartphone-App für Drohnenpiloten entwickelt, die am heutigen Mittwoch von DFS-Chef Klaus-Dieter Scheurle freigegeben wurde (Android, iOS). Für jeden Ort in Deutschland sagt die App auf Knopfdruck, ob Drohnen dort aufsteigen dürfen. Wenn ja, kommen Infos dazu, wie hoch und in welchem Radius Hobbypiloten fliegen können.

Denn: Häufig sind es Hobbypiloten, die aus Unkenntnis die gefährlichen Situationen verursachen. "Vater und Sohn, die mit ihrem neuen Copter auf ein Feld gehen und sagen: Jetzt schauen wir mal, was der so kann", sagt Christoph Bach, Vorsitzender des Bundesverbands Copter-Piloten (BVCP). Gesteuert von einem ungeübten Piloten, könne die Drohne dann auch in Höhen steigen, in denen sie dem Flugverkehr gefährlich werde. Zudem müssten Hersteller unbedarfte Drohnen-Käufer bislang weder über die Gesetzeslage noch über eine Versicherung aufklären, kritisiert Bach.

Die Gesetzeslage ist einigermaßen komplex. Nach der im April in Kraft getretenen neuen Drohnenverordnung des Bundesverkehrsministeriums gilt, dass jeder, dessen Drohne schwerer als 250 Gramm ist, an ihr eine Plakette mit dem Namen des Besitzers anbringen muss. Ist die Drohne schwerer als zwei Kilogramm, braucht der Pilot ab 1. Oktober zudem einen Kenntnisnachweis – einen "Drohnenführerschein". Den stellen Institutionen aus, die das Luftfahrt-Bundesamt dazu akkreditiert hat. Bis jetzt haben aber gerade mal drei Firmen deutschlandweit die Zulassung erhalten. Dort dürfte es also einiges Gedränge geben – oder die Hobbypiloten fliegen ab Oktober unerlaubt.

Höher als 100 Meter dürfen Drohnen generell nur mit Sondererlaubnis fliegen. Verboten ist das Fliegen außerdem über Menschenansammlungen, Naturschutzgebieten, Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften, Industrieanlagen, Autobahnen, Justizvollzugsanstalten, militärischen Objekten, Behörden – und generell bebauten Gebieten. Es gibt also reichlich Orte, vor denen die Drohnen-App der DFS die Hobbypiloten warnen muss. "Wenn man auf der Karte rauszoomt, ist quasi ganz Deutschland rot", sagt DFS-Sprecher Christian Hoppe. Es gehe darum, dem Amateurpiloten zu zeigen, in welchen (kleinen) Bereichen Drohnenflug gefahrlos möglich sei.

An Flughäfen müssen die Piloten einen Abstand von 1,5 Kilometern zum Zaun einhalten. Nur: Was, wenn jemand dort trotzdem seine Drohne losschickt – etwa, um ein cooles Foto von einem anfliegenden Passagierjet zu schießen? "Gegen kriminelle Energie sind wir nicht gewappnet", sagt Hoppe. Wenn es dann zu einem Beinahe-Zusammenstoß wie in München kommt, stochert die Polizei bei der Fahndung nach dem Piloten häufig im Nebel. Meist sind die Beamten auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen – Zeugen, die den Drohnenpiloten am Boden beobachtet haben, so auch in München.

Die DFS fordert deshalb eine Registrierungspflicht für Drohnen. Allein Name und Adresse am Fluggerät reichten nicht, schließlich könne auch ein Fantasiename auf die Plakette geschrieben werden. Zudem müssten Drohnen geortet werden können, damit Flughäfen oder Flugzeuge gewarnt würden, wenn eine Drohne im Anflug sei. Auch der Drohnenpiloten-Verband BVCP unterstützt diese Forderung: "Wir glauben, das führt zu einem verantwortlicheren Fliegen."

[Update 26.7.2017 13:54]

Mittlerweile hat die Deutsche Flugsicherung die App zum Download freigegeben. Sie steht für Android in Google Play und für iOS im App Store zum Download bereit.

(jk)