Geoblocking: EU-Kommission beklagt Kartellrechtsverstoß bei Steam & Co

Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager wirft dem Steam-Betreiber Valve und fünf Videospielverlegern vor, grenzüberschreitende Verkäufe zu verhindern.

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Geoblocking: EU-Kommission beklagt Kartellrechtsverstoß bei Steam & Co

(Bild: Casimiro PT/Shutterstock)

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Erste Verdachtsmomente auf ein wettbewerbswidriges Kartell im PC-Spielemarkt sieht die EU-Kommission erhärtet. Sie hat die Firma Valve, die die Videospiel-Vertriebsplattform Steam betreibt, sowie die Games-Publisher Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax am Freitag über ihre Ansicht unterrichtet, dass die Unternehmen grenzüberschreitende Verkäufe in anderen Mitgliedsstaaten durch den Einsatz von "Produktschlüsseln" mit geografischen Sperren verhinderten. Damit habe der Verbund gegen die EU-Wettbewerbsregeln verstoßen.

Valve vertreibt über Steam PC-Videospiele aller von der Untersuchung betroffenen Verleger auf elektronischem Weg. Die Produktschlüssel werden dabei eingesetzt, damit Verbraucher Games nutzen können, die sie über andere Kanäle erworben, also heruntergeladen oder auf physischen Medien wie DVDs gekauft haben. Dann müssen die Nutzer ihren "Key" auf der Vertriebsplattform bestätigen, um ein Spiel zu authentifizieren und losdaddeln zu können. Dieses System wird für eine breite Palette wie Sport-, Simulations- oder Actionspiele verwendet.

Die Kommission wirft Valve und den fünf Verlegern nun vor, illegal bilaterale Absprachen getroffen und Verbraucher durch Geoblocking daran gehindert zu haben, PC-Videospiele zu verwenden. Dabei geht es um Games, die User nicht in ihrem Wohnsitzland erworben haben.

Vor allem besorgt zeigt sich die EU-Kommission, dass die Beteiligten ihre ausgemachten Praktiken auch "als Antwort auf unaufgeforderte Bestellungen" in Form sogenannter passiver Käufe von Videospielen aus Mitgliedstaaten wie Tschechien, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei und Rumänien eingesetzt haben sollen. Dadurch seien Verbraucher möglicherweise daran gehindert worden, PC-Games in anderen EU-Ländern zu günstigeren Preisen zu erwerben.

Den Publishern unterstellt die Kommission zudem, "Vertragsbestimmungen zur Beschränkung von Ausfuhren in ihre Vereinbarungen mit einer Reihe von Vertriebsunternehmen außer Valve aufgenommen" zu haben. Den gegängelten Firmen sei es nicht gestattet gewesen, die betreffenden PC-Videospiele außerhalb der zugewiesenen Gebiete zu verkaufen. Auch damit seien Verbraucher möglicherweise behindert worden.

Insgesamt kommt die EU-Kommission in ihren Mitteilungen der Beschwerdepunkte zu der vorläufigen Auffassung, dass die Unternehmen ihre nationalen Märkte abgeschottet haben. Europäischen Verbrauchern sei letztlich ein Vorzug des digitalen Binnenmarkts in Form der Möglichkeit, grenzüberschreitend das attraktivste Angebot zu wählen, verwehrt worden.

Ihre Untersuchungen hatte die Kommission im Februar 2017 eingeleitet. Die Parteien können nun die Untersuchungsakte einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, um auch Vertretern der nationalen Wettbewerbsbehörden ihren Standpunkt darzulegen. Kommt die Kommission schließlich zum Schluss, dass ausreichende Beweise für einen Kartellrechtsverstoß vorliegen, kann sie das Verhalten untersagen und gegen die Unternehmen eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

"In einem echten digitalen Binnenmarkt sollten die europäischen Verbraucher das Recht haben, Videospiele ihrer Wahl unabhängig davon, wo in der EU sie wohnen, zu kaufen und zu spielen", betonte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Ein Hintergrund der Beschwerde ist die 2018 in Kraft getretene Verordnung gegen "ungerechtfertigtes Geoblocking" beim Online-Shopping. Die Vorschriften gelten derzeit für PC-Videospiele, die auf CDs oder DVDs vertrieben werden, aber nicht für Downloads. Die Kommission will die Regeln bis März 2020 evaluieren und gegebenenfalls vorschlagen, sie etwa auf urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Musik, Videos, E-Books, Software und Online-Spiele auszuweiten. (bme)