Haftstrafen auf Bewährung wegen Dialer-Betrug

Zwei dänische Dialer-Betrüger wurden in Hamburg zu Freiheitsentzug auf Bewährung und zu Geldstrafen von insgesamt 2,1 Millionen Euro verurteilt.

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Von
  • Holger Bleich

In einem ungewöhnlich rasch einberaumten Strafprozess wurden am heutigen Freitag Nachmittag vom Amtsgericht Hamburg-St. Georg erstmalig Dialer-Anbieter wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Datenveränderung verurteilt. Angeklagt waren zwei Dänen, die ihr dubioses Geschäft in Deutschland von Mallorca aus steuerten.

Kern des Betrugsvorwurfs der Staatsanwaltschaft war, dass die Dialer der Angeklagten teilweise ohne Wissen und Wollen der Websurfer eine Frankfurter Ortsnetznummer angewählt haben. "Ein Vertrag ist so wohl kaum zustande gekommen", betonte der zuständige Staatsanwalt Rüdiger Spendel im Gespräch mit heise online. Vielmehr habe man lediglich die Telefonnummern der Nutzer erhalten wollen, um danach unberechtigte Rechnungen für angeblich abgeschlossene Abonnements stellen zu können.

Weil die Männer neben allen anderen Tatvorwürfen sogar den Vertrieb eines so genannten "Auto-Dialers" gestanden haben, hat ihnen die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren sowie von einem Jahr und sechs Monaten zur Bewährung und eine Geldbuße von insgesamt 2,1 Millionen Euro angeboten. Beide stimmten dem Vorschlag zu, und das Gericht entsprach in seinem Urteil diesem Strafmaß. Der Richter betonte, ihm sei insbesondere die Geldstrafe wichtig, da sich das Betrugsgeschäft damit "wohl als Nullsummenspiel für die Verurteilten" herausstelle. Dies habe eine "Pilot- und Warnfunktion" für andere potenzielle Täter.

Die beiden Angeklagten erklärten vor der Urteilsverkündung: "Es tut mir leid." Die erwirtschafteten Geldsummen wurden nach Angaben von Staatsanwalt Spendel jeweils unmittelbar nach Eingang über Umwege auf ausländische Konten geschafft und konnten nicht sichergestellt werden. Prinzipiell hat allerdings jeder, der eine der betrügerischen HAS-Rechnungen bezahlt hatte, nun die Möglichkeit, die Summe auf zivilrechtlichem Wege von den Tätern zurückzufordern. (hob)