Gegen Hass im Netz: Renate Künast gewinnt zwei Gerichtsverfahren

Renate Künast hat sich in zwei Verfahren erfolgreich gegen falsche Zitate gewehrt. In deren Folge wurde sie wiederholt Opfer von Hassrede.

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Hass im Netz: Renate Künast gewinnt zwei Gerichtsverfahren

(Bild: Shutterstock)

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Von
  • dpa

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat sich im Kampf gegen Hass im Netz in zwei Prozessen am Frankfurter Landgericht durchgesetzt. Hintergrund ist in beiden Fällen ein Zwischenruf von Künast aus den 80er Jahren im Zusammenhang mit der Pädophilie-Debatte bei den Grünen.

Bereits Ende Januar verurteilten die Richter den als Rechtsextremisten bekannten Sven Liebich zu einer Strafe von 10.000 Euro, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag bestätigte. Zunächst hatte die Berliner Morgenpost berichtet. Liebich habe in einem Facebook-Eintrag Künast nicht korrekt wiedergegeben.

Der Zwischenruf Künasts erfolgte 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus. Ein CDU-Abgeordneter hatte eine andere Abgeordnete gefragt, wie sie zu einem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzuheben. Der Zwischenruf Künasts lautete nach Gerichtsangaben: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist." Dies habe Liebich auf Facebook aufgegriffen und unter anderem hinzugefügt, Künast habe erklärt, wenn keine Gewalt im Spiel sei, sei Sex mit Kindern "ganz ok". Dieses Zitat sei falsch, erklärte die Sprecherin. Zudem erwecke der Autor den Eindruck, es handele sich um eine aktuelle Äußerung.

Im zweiten Fall verurteilte das Gericht einen AfD-Mitarbeiter zur Zahlung von 3000 Euro. In einem Tweet hatte er demnach 2015 geschrieben: "Renate Künast 1986 zum Thema Sex mit Kindern: 'Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.'" Dazu erklärte die Sprecherin: "Bemängelt wurde von der Kammer des Landgerichts, dass das Zitat zwar eine richtige Tatsachenbehauptung enthielt, aber bewusst unvollständig berichtet wurde, so dass bei einem Durchschnittsleser ein falscher Eindruck entstehen könne." Laut Gericht können beide Beklagte gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

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Das falsche Zitat hatte im Internet Empörung ausgelöst, ein Shitstorm gegen Renate Künast folgte. Aufgrund schwerer Beleidigungen zog sie in diesem Zusammenhang im vergangenen Herbst vor Gericht und verlor zunächst. Das Berliner Landgericht hielt die Beleidigungen gegen Künast für nicht strafbar, da sie einen Sachbezug hätten. In der Berufung rückte das Gericht von dieser Ansicht teilweise ab. ()