ICANN: Zwischenlösung für Konflikt zwischen EU-Datenschutz und Whois-Register

Die Domainverwaltung will gegen Registries und Registrare, die wegen der EU-Datenschutzgrundverordnung in Konflikt mit den ICANN-Regeln für die Whois-Datenerfassung geraten, vorerst keine Verfahren einleiten – stellt aber Bedingungen.

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ICANN: Vorübergehende Lösung für Datenschutz-Konflikt zwischen EU-Verordnung und Whois-Datenbank

ICANN-Chef Göran Marby (2.v.l.) in Abu Dhabi.

(Bild: icannphotos, CC BY-SA 2.0)

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Von
  • Monika Ermert

Die internationale Domainverwaltung will vorläufig nicht gegen Adressregister und Registrare vorgehen, die ihrer vertraglichen Verpflichtung zur Sammlung und Veröffentlichung privater Domaininhaberdaten wegen der EU-Datenschutzgrundverordnung nicht mehr nachkommen. Das erklärte Göran Marby, Geschäftsführer der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN), am Donnerstag auf der Jahrestagung der Domainverwaltung in Abu Dhabi an.

Marby und das Management der ICANN hatten sich zuletzt viel Kritik wegen des zögerlichen Fortschritts in Datenschutzfragen anhören müssen. Mit der Zwischenlösung soll der Konflikt zwischen rechtlichen und vertraglichen Verpflichtungen für die Registries der Top-Level-Domains und die Domainverkäufer (Registrare) erst einmal aufgelöst werden.

Registries und Registrare müssten zunächst kein Vertragsverletzungsverfahren fürchten, sagte Marby. Sie müssten aber dokumentieren, wie sie die Datenschutzgrundverordnung und ICANN-Vorgaben zur Erfassung der Whois-Daten miteinander vereinbaren. Dabei dürften die Registries und Registrare die ICANN-Anforderungen aber nicht vollständig ignorieren, betonte der ICANN-Chef: „Um es klar zu sagen: die Vertragsabteilung wird nicht auf Verletzungsverfahren verzichten, wenn der Partner ein Modell vorschlägt, das die Whois Verpflichtungen völlig verlässt.“

Die ICANN werde auf absehbare Zeit nicht von der Vollversion des Whois-Registers abrücken, stellte Marby darüber hinaus klar. Das sei eine Entscheidung für die Selbstverwaltungsgremien. Allerdings werde die Organisation in den kommenden Monaten eigene Modelle für die Vereinbarung von Datenschutzgrundverordnung und Whois-Verpflichtungen vorlegen. An diese müssen sich dann auch alle Registries und Registrare halten, die man mit der heutigen Ankündigung zeitweilig vom Haken gelassen hat.

Update 03.11.2017: Die ICANN hat inzwischen eine Erklärung zur vorläufigen Aussetzung von Vertragsverletzungsverfahren gegen Registries und Registrare veröffentlicht. (vbr)