Innenministerium rechnet sich Kosteneinsparungen durch geplantes Bundesmelderegister schön

Der ins Internet gelangte Referentenentwurf für ein Gesetz "zur Fortentwicklung des Meldewesens" zeigt, dass das angepriesene 100-Millionen-Kostensenkungspotenzial mit dem Zentralregister fast nichts zu tun hat.

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Der Referentenentwurf (PDF-Datei) aus dem Bundesinnenministerium für ein Gesetz "zur Fortentwicklung des Meldewesens", der inzwischen über das "Datenschutz-Blog" seinen Weg ins Netz gefunden hat, wirft gravierende Zweifel am angepriesenen Kostensenkungspotenzial des zentralen bundesweiten Melderegisters auf. Er zeigt, dass die aufgeworfenen Zahlen mit der geplanten Datenbank fast nichts zu tun haben.

Unionspolitiker haben wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass sie mit Entlastungen für die Kommunen und die Wirtschaft in Höhe von etwa 100 Millionen Euro pro Jahr rechnen. Im Entwurf wird diese Summe vor allem zwei Posten zugeschlagen. Gut 83,4 Millionen Euro gehen demnach auf das Konto der Abschaffung einer besonderen Meldepflicht im Gesundheitssektor. Dabei handle es sich aber ohnehin um eine doppelte Datenerfassung, die auch ohne Bundesmelderegister entfallen könne und werde, widerlegt der Entwurf das zunächst behauptete Entlastungspotenzial selbst. Weitere 35,4 Millionen Euro sollen im Hotelgewerbe eingespart werden. Hier scheint die Rechnung fraglich, da sie sich allein auf die Verkürzung der Arbeitszeit für die Erfassung der Daten von Übernachtungsgästen um jeweils 1,4 Minuten pro Vorgang stützt.

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(Stefan Krempl) / (anw)