Kampagne "Freedom for Links" meldet ersten Erfolge
Aufgrund des Urteils des Landgerichts Hamburgs vom 12.
Aufgrund des Urteils des Landgerichts Hamburgs vom 12. Mai 1998, das Michael Best für einen Link auf eine Web-Site haftbar machte, von deren Inhalt er sich nicht ausreichend distanziert habe und durch die der Kläger, Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, sich in seiner Ehre verletzt sah, hatte sich am 29. Mai die Initiative Freedom for Links gegründet, um für die Freiheit im deutschen Internet einzutreten. In der Tat wäre es äußerst bedenklich und würde die Struktur des Web zerstören, wenn ein Link auf eine andere Website bedeutet, sich deren Inhalt zu eigen zu machen. "Wenn Michael Best nicht in Berufung gehen kann, erhält das statuierte Urteil Rechtsgültigkeit. Damit hätte dann das erste deutsche Gericht entschieden, daß man sich durch Setzen eines Links automatisch dessen Inhalte zu eigen macht. Das stellt ganze Branchen des Internets in Frage."
"Freedom for Links" hat neben einem lesenswerten Wired-Text von David Hudson über Deutschlands Angst vor dem Internet auch Texte des Web-Begründers Tim Berners-Lee zum Thema Links veröffentlicht. Ein Link als Möglichkeit, sagt Tim Berners-Lee, "sich auf ein Dokument zu beziehen, ist generell ein fundamentales Recht der freien Rede." Und "normale Hypertext Links implizieren nicht, daß das Dokument, auf das verwiesen wird, Teil ist von oder bestätigt wird durch das Dokument, das den Verweis (Link) enthält."
Die erste Kampagne - ein Spendenaufruf, um es Michael Best zu ermöglichen, gegen das umstrittene und bedenkliche Link-Urteil Berufung einzulegen - hatte zumindest Erfolg. An die 10000 DM wurden gespendet, und die Website wurde gut besucht. "Freedom for Links" soll jetzt zu einer "Plattform in Sachen deutsches Internet" ausgebaut werden. In der Tat häufen sich derzeit hierzulande die fragwürdigen Urteile, die das Kommunikationsmedium Internet immer stärker zu beschränken suchen. (fr)