Kartellamt Italiens prüft Clouds von Google, Apple und Dropbox

In Italien hat das Kartellamt Ermittlungen gegen Google, Apple und Dropbox aufgenommen. Geprüft wird der Umgang mit den Clouddiensten.

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Kartellamt Italiens prüft Clouds von Google, Apple und Dropbox

(Bild: Tommy Lee Walker / Shutterstock.com)

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Die Dienste Google Drive, Apples iCloud und Dropbox stehen im Verdacht, nicht den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben zu entsprechen. Italiens Kartellbehörde hat deshalb Ermittlungen eingeleitet. Es geht dabei um Vorwürfe der unfairen Geschäftsbedingungen und Klauseln sowie Verstöße gegen die Rechte der Verbraucher.

Insgesamt hat die Wettbewerbsbehörde AGCM sechs Untersuchungen begonnen. Google und Apple werden unlautere Praktiken vorgehalten, die vor allem unzureichende Angaben zur Nutzung der Kundendaten für kommerzielle Zwecke betreffen und der nicht ausreichenden Einwilligung dazu sowie dem daraus resultierenden, möglichen Einfluss auf Verbraucher. Dropbox steht zusätzlich in der Kritik, Angaben zu Rücktrittsmöglichkeiten nicht klar kommuniziert zu haben und keine Streitschlichtungsstelle bekannt zu geben. Das ist laut DSGVO allerdings Pflicht.

Zu den in der Pressemitteilung der AGCM als "unfaire Klauseln" bezeichneten Vorwürfen gehören Vertragsbedingungen, wie das Recht des Betreibers, den Dienst auszusetzen, der Haftungsausschluss bei Verlust von Daten und die bevorzugte Verbreitung der Verträge in englischer statt in italienischer Sprache.

Italien ist nicht die erste Wettbewerbsbehörde, die versucht, es mit den großen IT-Konzernen aufzunehmen. Das Bundeskartellamt hat Anfang des Jahres gefordert, mehr Möglichkeiten zur Kontrolle von Facebook, Google und Co. zu bekommen. Die Dynamik des Internets bringe es mit sich, dass es nicht ausreiche, immer nur tätig zu werden, wenn die Tatsachen bereits von den Unternehmen geschaffen wurden, hieß es da.

Aktuell beobachtet die deutsche Regulierungsbehörde auch den Streit zwischen Apple und Epic. In den USA läuft bereits eine Klage gegen den Smartphonehersteller und App-Store-Anbieter und seine Pflicht für App-Anbieter, Apples Bezahlschnittstelle zu nutzen, über die der Konzern bis zu 30 Prozent Provision erhält. Google geht ähnlich vor. Auch die EU-Kommission interessiert sich für dieses Verhalten.

Italiens Behörde geht erstaunlicherweise nicht gegen Amazons Cloudgeschäft, AWS, vor. In den USA soll derzeit geprüft werden, ob deren Praktiken wettbewerbswidrig sind. Softwareunternehmen haben laut Medien berichtet, sie sollten Angaben zu Verträgen und Bedingungen machen.

(emw)