Klicktel muss 20.000 Euro Bußgeld wegen Datenschutzverstoß zahlen

Die nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Sokol hat eine CD mit "Kaufkraft- und Risikoauskunft" über private Haushalte beanstandet, da sie unter bestimmten Konstellationen Rückschlüsse auf einzelne Personen zuließ.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die nordrhein-westfälische Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Sokol hat ein Bußgeld von 20.000 Euro wegen einer von der Firma Klicktel entwickelten CD namens Klicksearch verhängt. Die CD, über die sich zahlreiche Bürger beschwert hatten, enthielt Daten über Kaufkraft und Risikoklassen privater Haushalte in Deutschland. Bei der Prüfung des Produkts durch die Datenschutzbeauftragte stellte sich heraus, dass bei der Kaufkraftbewertung ein Rückschluss auf einzelne Haushalte und Personen in einigen Konstellationen möglich sei.

Klicktel hatte Daten aus dem Versandhandel und Bonitätsdaten einer Auskunftei verwendet, die auf Straßenabschnittsebene zusammengefasst wurden und Durchschnittswerte darstellen. "Die Personenbeziehbarkeit ist jedenfalls immer dann gegeben, wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt, da die Information zur Kaufkraftbewertung dann auf einen einzelnen Haushalt und sogar auf Einzelpersonen heruntergebrochen werden kann", schreibt die Landesdatenschutzbeauftragte in ihrem Jahresbericht (PDF). Bei "Neugierauskünften" über Nachbarn oder Freunde werde eine Personenbeziehbarkeit möglich, was in der Werbung zu dem Produkt besonders hervorgehoben worden sei.

Sokol forderte Klicktel auf, dafür Sorge zu tragen, dass die CD mit dem Programm aufgrund der damit verbundenen unbefugten Übermittlung personenbezogener Daten nicht weiter in Umlauf gebracht wird. Daraufhin erklärte sich das Unternehmen bereit, die CD aus dem Vertrieb zu nehmen. Gegen das Bußgeld legte die Firma nach Angaben der Datenschutzbeauftragten keinen Rechtsbehelf ein. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (anw)