Länder prüfen Verpflichtung für Weiterbetrieb von UKW-Radio
Unter anderem prüfen die Länder, ob sie gesetzgeberisch tätig werden müssen, etwa mit einer Verpflichtung zum UKW-Betrieb, damit Antennen nicht einfach abgeschaltet oder der Sendebetrieb stillgelegt werden kann.
Die Länder loten aus, wie sie eine mögliche Abschaltung der Radios mehrerer Millionen Hörer wegen des Streits um die UKW-Übertragung verhindern können. "Wir machen uns im Länderkreis der Rundfunkkommission Sorgen um den UKW-Betrieb", sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) der dpa. "Deshalb prüfen wir auch, ob wir gesetzgeberisch tätig werden müssen, etwa mit einer Verpflichtung zum UKW-Betrieb, damit Antennen nicht einfach abgeschaltet oder der Sendebetrieb stillgelegt werden kann." Das Radio sei kein beliebiges Wirtschaftsgut. "Es hat eine große Bedeutung und wird noch von vielen Menschen als Informationsquelle geschätzt." Rheinland-Pfalz leitet die Rundfunkkommission der Länder.
Mehr als 80 Prozent der Radiohörer empfangen ihre Programme über UKW. Der Dienstleister Media Broadcast hatte mit der Privatisierung des Antennenmarktes 2016 zunächst den Betrieb übernommen, das Geschäft dann aber an mehrere Investoren verkauft. Rund 40 öffentlich-rechtliche und private Sender verbreiten Programme über die UKW-Antennen. Neue Sendernetzbetreiber müssen mit den neuen Antennenbesitzern Mietpreise aushandeln, das ist bisher jedoch gescheitert. Im April wurde eine Abschaltung abgewendet. Bis zum 30. Juni übernimmt Media Broadcast den Übergangsbetrieb.
Die Länder könnten die Frage einer UKW-Verpflichtung in der im Herbst anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes angehen, sagte Raab. Sie müssten sich aber auch um Alternativen zu UKW kümmern – um besseres mobiles Internet und das Digitalradio DAB+. "Ich hoffe sehr, dass wir endlich mit dem Bund die Beratungen fortsetzen können", sagte Raab. Das habe sie vor zwei Monaten bereits gefordert. (anw)