Laufzeitverlängerung für belgische Atommeiler verstößt gegen EU-Recht
Die Genehmigung hätte nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden dürfen, entschied der EuGH. Der Betrieb darf dennoch vorläufig weitergehen.
Belgien hat mit der Verlängerung der Laufzeiten für zwei Atomreaktoren gegen EU-Recht verstoßen. Wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Montag entschied, hätte die entsprechende Genehmigung nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfungen erteilt werden dürfen. Sie gestattet es, die bei Antwerpen gelegenen Reaktoren Doel 1 und Doel 2 bis 2025 statt bis 2015 zu betreiben.
Umweltauswirkungen dürfen "nachträglich" untersucht werden
Ob die Atomkraftwerke nun abgeschaltet werden müssen, bleibt allerdings zunächst unklar. Die Richter entschieden nämlich, dass die Genehmigung im Fall "einer schwerwiegenden und tatsächlichen Gefahr einer Unterbrechung der Stromversorgung" vorübergehend aufrechterhalten werden kann. Gleichzeitig könnten dann nachträglich die Auswirkungen auf die Umwelt untersucht werden.
Belgien hat insgesamt sieben Atomreaktoren an zwei Standorten. Doel im Norden des Landes ist weniger als 120 Kilometer von der Grenze zu Nordrhein-Westfalen entfernt, vom Standort Tihange sind es sogar weniger als 60 Kilometer. Vor allem das Kraftwerk Tihange steht immer wieder wegen Schäden und Störungen in der Kritik, hauptsächlich in Deutschland.
Ausgangspunkt für das Verfahren am EuGH war eine Nichtigkeitsklage von Umweltschutzorganisationen gegen das belgische Gesetz über die Laufzeitverlängerung. Der damit befasste belgische Verfassungsgerichtshof schaltete den EuGH ein. Konkret wollte er von den EuGH-Richtern wissen, ob Laufzeitverlängerungen nach EU-Recht Umweltverträglichkeitsprüfungen erfordern.
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