Madonna gewinnt gegen Domain-Grabber
Madonna, amerikanische Pop-Ikone, hat ein Recht auf die Internet-Adresse www.Madonna.com, entschied das Schiedsgremium der WIPO.
Madonna (42), amerikanische Pop-Ikone, hat ein Recht auf die Internet-Adresse www.Madonna.com. Das Arbitration and Mediation Center der World Intellectual Property Organization (WIPO) entschied, dass der New Yorker Dan Parisi die Domain madonna.com an die Sängerin abgeben muss. In der Entscheidung (Schlichtungsverfahren D2000-0847) erklärte das Gremium, Parisi habe kein legitimes Interesse an der Domain geltend machen können. Madonna dagegen habe ein Recht auf die Domain, da sie identisch beziehungsweise verwirrend ähnlich zu Namen der Künstlerin sei, auf die sie Markenrechte habe. Zudem sei der Domain-Name von Parisi in böswilliger Absicht registriert worden; offensichtlich wollte Parisi durch die Registrierung lediglich mit dem Domain-Namen selbst Geld verdienen, erklärte das Schiedsgremium.
Parisi hatte die Adresse 1998 eingerichtet und auf der Seite pornografische Bilder und Texte angeboten. Nachdem Madonna sich beschwert hatte, löschte er den Inhalt. Die Adresse wollte er jedoch nicht an Madonna übergeben. Er werde sie einem Krankenhaus namens Madonna Rehabilitation Hospital überlassen, hatte er angeboten. Nach dem Urteilspruch muss er Madonna die Adresse abtreten – wenn er nicht vor Gericht zieht, denn dies steht ihm trotz des Schiedsspruch weiterhin offen. Allerdings hatten in der Vergangenheit diverse US-Gerichte solche Klagen verworfen und die Schlichtungssprüche zur Grundlage eigener Entscheidungen gemacht.
Das Schiedsgremium der WIPO ist eine von mehreren Institutionen, die Domain-Konflikte nach der so genannten Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy) (UDRP) der Internet Corportation for Assigned Names and Numbers (ICANN) behandeln (zur UDRP siehe auch den Artikel Namenspatron in Ausgabe 24/99 der c't). Fast 4000 Fälle – an den Kosten für das Verfahren müssen sich übrigens beide Seiten beteiligen – haben die WIPO und die anderen von der ICANN ausgewählten Organisationen seit dem Start Anfang des Jahres an ihre Schlichter verteilt. In rund 1.500 Fällen entschieden die Schlichter bislang für die Herausgabe der Domain. Nur in etwas mehr als 350 Verfahren durften die ursprünglichen Besitzer die Domains anschließend weiter nutzen.
Siehe dazu auch den Artikel Prominenz geht vor in Telepolis. (jk)