Nach Tod von Krypto-Millionär: Von der Blockchain enterbt
Krypto-Millionär Matthew Mellon hinterließ 250 Millionen US-Dollar in Ripple. Doch die Blockchain sperrt nun die Erben aus – ihnen fehlen die Keys.
Sein Vertrauen in Kryptowährungen hat sich ausgezahlt: Angeblich hat Matthew Mellon nur zwei Millionen US-Dollar in den Kauf der Kryptowährung Ripple gesteckt – und damit zu Hochzeiten des Kurses über eine Milliarde Dollar Gewinn gemacht. Als Mellon Mitte April starb, sollen noch Ripple im Wert von etwa 250 Millionen Dollar übrig gewesen sein – verteilt über die ganze Welt, und niemand weiß, wo genau. Das wird jetzt ein Problem für seine Erben.
Wie Freunde des Verstorbenen der Daily Mail berichteten, habe Mellon panische Angst davor gehabt, Hacker könnten an sein Kryptogeld gelangen. Deshalb habe er zum Teil unter falschem Namen agiert und die Schlüssel auf Speicherkarten in Bankschließfächern im ganzen Land versteckt. Mellons Familie weiß jedoch nicht wo – und weiß deshalb weder, um wie viel Geld es sich handelt noch kann sie es mangels Private Keys für sich beanspruchen.
Krypto-Nachlass
Das Problem ist nicht auf Ripple beschränkt, sondern gilt für praktisch alle Kryptowährungen: Nur wer im Besitz des Private Keys etwa einer Bitcoin-Adresse ist, kann über das dort verbuchte Guthaben verfügen. Dabei ist es der Blockchain egal, ob es sich um den Eigentümer selbst, einen Erben oder eine Dieb handelt – das Geld darf nur derjenige transferieren, der den passenden Schlüssel vorweisen kann.
Wer Kryptowährungen besitzt, sollte deshalb darauf achten, dass das Geld im Fall eines Falls nicht für immer in der Blockchain fest sitzt. Man muss ja nicht unbedingt sterben, ein Koma nach einem Unfall oder eine schwerer Erkrankung können auch in jungen Jahren dafür sorgen, dass man seine Bitcoin-Geschäfte lange Zeit nicht selbst regeln kann.
Hier sind Online-Wallets ausnahmsweise im Vorteil: Die meisten Bitcoin-Händler und Online-Wallet-Betreiber behandeln Bitcoins als reines Buchgeld, verbuchen es also lediglich und transferieren die Bitcoins auf eigene Wallets. In diesen Fällen genügt es, sich als Erbe oder Bevollmächtigter des Eigentümers gegenüber dem Händler oder Betreiber auszuweisen, um an das Kryptogeld heranzukommen.
Seeds im Testament
Bewahrt man sein Geld lieber selbst in einem lokalen Wallet auf dem heimischen Rechner auf, so sollte man die sogenannte Seed des Wallets – eine Reihe englischer Wörter, mit denen sich der Master Key wiederherstellen lässt – ausdrucken und an einer sicheren, aber zugänglichen Stelle verwahren, etwa als Anhang im Testament. So können Erben oder Betreuer auf das Geld zugreifen, ohne das Passwort des Bitcoin-Wallets kennen zu müssen.
Eine dritte Möglichkeit ist, eine Vertrauensperson zu bestimmen und das Geld auf einem 2/3-Multisignatur-Wallet zu hinterlegen. Auszahlungen von einem solchen Wallet sind nur möglich, wenn die Transaktion von zwei der drei Schlüssel (daher 2/3) signiert wurden. Die Vertrauensperson, etwa ein Notar, bekommt die Seed des ersten der drei Schlüssel. Die beiden anderen Schlüssel behält man selbst und versieht sie mit einem Passwort – druckt aber die Seed des zweiten Schlüssels aus und verwahrt sie gut.
Transaktionen an das Multisignatur-Wallet sind ohne irgendwelche Besonderheiten möglich. Möchte man Geld von dem Wallet wieder weg transferieren, nutzt man die beiden eigenen Schlüssel für die notwendigen Signaturen. Findet jemand den ausgedruckten zweiten Schlüssel, so kann er damit allein nichts anfangen: Er benötigt eine zweite Unterschrift für eine Transaktion. Er benötigt zusätzlich die Seed der Vertrauensperson – nur beide zusammen können über das Kryptogeld verfügen.
So verhindern Sie, dass im Falle eines Falls die Blockchain Ihr Kryptogeldvermögen erbt.
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(mid)