Neo-Nazi Lauck schnappt sich Verfassungsschutz-Domain

Der Gründer der NSDAP/AO betreibt unter verfassungsschutz.net offene Nazi-Propaganda.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 389 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.

Der Amerikaner Gary Lauck ist dem deutschen Verfassungsschutz schon lange ein Dorn im Auge. Nun hat sich der Neo-Nazi und NSDAP/AO-Gründer (das AO steht für Auslands- und Aufbau-Organisation) die Domain verfassungsschutz.net unter den Nagel gerissen. Eine Verwechslungsgefahr zur offiziellen Seite des Verfassungsschutzes verfassungsschutz.de ist offenbar beabsichtigt. Lauck leitet die Besucher der Seite aber direkt zu seiner eigenen Homepage weiter, auf der offene Nazi-Propaganda betrieben wird.

Das Vorgehen gegen Lauck dürfte sich für den Verfassungsschutz, von dem noch keine Stellungnahme zu erhalten war, als schwierig erweisen, da die Seite bei einem US-amerikanischen Provider liegt. Die für die NSDAP/AO wohl zutreffenden deutschen Strafrechtstatbestände – beispielsweise Volksverhetzung (§130 StGB), die Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei (§84 StGB) oder das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§86 StGB) – sind in den USA nicht strafbar. Der Leiter des Staatsschutzes im Bundeskriminalamt, Manfred Klink, wies besonders auf die rechtsextremistischen Parolen gegen die Juden hin, die Lauck im Internet schon seit Jahren veröffentlicht. Lauck wurde 1995 wegen der Verbreitung von NS-Propaganda und Aufstachelung zum Rassenhass vom Landgericht Hamburg zu vier Jahren Haft verurteilt und 1999 aus Deutschland ausgewiesen.

Bereits im letzten Jahr musste Lauck seine menschenverachtende Version des Moorhuhn-Spiels auf Klage der Phenomedia AG wegen Urheberrechtsverletzung von seinem Server nehmen. Andere Propaganda-Spiele, wie der "Anti-Türkentest" oder eine Nazi-Doom-Version sind jedoch weiterhin zu finden. Wie und ob der Verfassungsschutz gegen Laucks Webseite vorgehen will, war vom Bundesamt für Verfassungsschutz bislang nicht zu ermitteln. Wahrscheinlich hilft höchstens ein Gang vor ein Schiedsgericht zur Schlichtung von Domain-Streitigkeiten.

Siehe dazu auch: Gary Lauck provoziert den Verfassungsschutz in Telepolis. (hag)