Netzpolitik-Affäre: Staatsanwalt prüft Anzeigen gegen Justizminister

Nächster Akt im Sommertheater um die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org: Der Berliner Staatsanwaltschaft liegen mehrere Anzeigen gegen den Justizminister vor. Der Vorwurf: Strafvereitelung im Amt.

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Minister Heiko Maas

(Bild: dpa, Maurizio Gambarini/Archiv)

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Nach der Entlassung von Generalbundesanwalt Harald Range durch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) prüft die Berliner Staatsanwaltschaft nach mehreren Anzeigen den Anfangsverdacht einer Strafvereitelung im Amt. Gleich mehrere Anzeigen von Privatpersonen gegen den Minister seien eingegangen und würden nun geprüft, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch gegenüber der dpa und bestätigte damit einen Bericht des Tagesspiegels.

Demnach geht es um Vorwürfe, der Minister habe sich in die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen das Blog Netzpolitik.org wegen Landesverrats eingemischt. Der am gestrigen Dienstag in Ruhestand geschickte Generalbundesanwalt Range hatte einen Gutachter bestellt, der die Frage klären sollte, ob das Blog Staatsgeheimnisse publiziert habe. Range hatte am Dienstag erklärt, dass der Gutachter das vorläufig bestätigt habe – das Justizministerium habe ihn aber angewiesen, das Gutachten zu stoppen. Range hatte dies als "unerträglichen Eingriff" angeprangert.

Das Justizministerium hatte noch am Dienstag Abend reagiert und Ranges Darstellung als nicht nachvollziehbar bezeichnet. Ein Stopp des Gutachtens sei bereits vorher besprochen worden. Das Vertrauensverhältnis zu Range sei gestört, Minister Maas kündigte Ranges Versetzung in den Ruhestand an.

Generell darf der Justizminister als Dienstherr des Generalbundesanwalts diesem Weisungen erteilen. Der Verein der Bundesrichter und Bundesanwälte am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erklärte aber, es sei der Eindruck entstanden, dass in laufende Ermittlungen eingegriffen wurde, um ein politisch gewolltes Ergebnis zu erreichen. Die Einflussnahme des Justizministeriums müsse daher näher geprüft werden.

Weiter hieß es, erfolgt eine Weisung rechtswidrig und zu dem Zweck, eine Bestrafung zu vereiteln, so mache sich der Anweisende wegen Strafvereitelung im Amt strafbar. Die Anzeigen kämen von Privatpersonen, nicht von dem Richter-Verein, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. (Mit Material der dpa) / (axk)