Neuer Medienstaatsvertrag: "Die knappe Ressource ist Sichtbarkeit"

Muss die Medienvielfalt vor Intermediären wie Google geschützt werden? Der für kommendes Jahr geplante Medienstaatsvertrag sorgt für Kontroversen.

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Copyright, Urheberrecht, Medien

(Bild: kentoh, shutterstock.com)

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Von
  • Torsten Kleinz
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Dass der seit Jahren überfällige Medienstaatsvertrag im kommenden Jahr unterschrieben werden soll, sorgt bei allen Beteiligten für Erleichterung. Doch auf dem Kölner Forum Medienrecht zeigte sich: In den Details noch ist viel Potenzial für Streit.

In Köln erläuterte Heike Raab, die für die Ausarbeitung des Vertrags zuständige Staatssekretärin der rheinland-pfälzischen Landesregierung, den Stand der Verhandlungen. Kernpunkt des Gesetzeswerks: Aus einem Regelungswerk, das sich vordergründig mit der Ausstrahlung von Fernseh- und Radio-Programmen beschäftigte, soll ein einheitlicher Regelungsrahmen für alle Mediengattungen entstehen.

Nach jahrelanger Vorarbeit etwa in Form einer Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz soll der Vertrag im Herbst 2020 den Ministerpräsidenten vorgelegt werden. Höchste Zeit: Denn in dem Staatsvertrag sollen auch die Regelungen zur Umsetzung der Reform der europäischen Richtlinie für audiovisuelle Medien stehen, für deren Umsetzung Deutschland nur bis September 2020 Zeit hat. Die inhaltlichen Beratungen der Rundfunkkommission haben am Mittwoch begonnen. Im Sommer soll eine weitere Online-Konsultation für die Öffentlichkeit durchgeführt werden.

Zu den beabsichtigten Neuregelungen gehört eine Öffnung für neue Inhalte wie Let's-Play-Angebote, die noch im Prinzip unter das Rundfunkrecht fallen und somit nach heutiger Rechtslage eine Rundfunk-Lizenz benötigen. "Eines der Ziele ist eine Deregulierung, die zeitgemäße Mediennutzung ermöglicht", sagte Raab. Wie genau dies allerdings umgesetzt werden soll, sei noch unklar.

Die Gesetzgeber wollen hierbei weg von einer Gesetzgebung, in der so viele Details festgelegt sind, dass der Staatsvertrag schon kurz nach Inkrafttreten wieder überarbeitungsbedürftig ist. Deshalb sollen in dem Medienstaatsvertrag möglichst robuste, aber abstrakte Regeln festgelegt werden, die sich auch auf neue technische Entwicklungen anwenden lassen. So wurden in den Staatsvertrag neue Kategorien wie "Medienintermediäre" eingeführt, zu denen Suchmaschinen, Videoplattformen, aber auch Smart-TV-Anbieter gehören.