Nummernportierung in Österreich wird flotter und günstiger

Die Wartezeit in den Geschäften soll verkürzt, Strafzahlungen bei verzögerter Abwicklung vereinfacht werden. Erstmals wird auch das zwischen den Netzbetreibern zu bezahlende Portier-Entgelt geregelt.

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Die Portierung von Mobilfunk-Rufnummern (MNP) wird in Österreich neu geregelt. Die Wartezeit in den Geschäften soll etwas verkürzt, die Strafzahlungen bei zu langsamen Abwicklungen vereinfacht werden. Erstmals wird auch das zwischen den Netzbetreibern zu bezahlende Portier-Entgelt geregelt. Mit 9,85 Euro brutto liegt es dabei weit unter den von T-Mobile Austria beantragten 272,20 Euro. Spezielle Regelungen gibt es für Portierungen von Großkunden.

Die neuen Bescheide der Telekom-Control-Kommission (TKK) wurden nach einem Einspruch des Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erforderlich, der die ursprünglichen Anordnungen aufgehoben hatte. Für Endkunden ändert sich nicht viel, außer dass sie für die Einleitung eines Portierungsauftrages ab 1. Juni nur noch maximal 20 statt bisher 30 Minuten auf die so genannte Nummernübertragungsverordnungsinformation (NÜV-Info) warten müssen. Während die kleineren Netzbetreiber die vorgeschriebene "Unverzüglichkeit" meist beachten, lassen sich Mobilkom und teilweise T-Mobile mehr Zeit. Abwandernde Kunden dieser Netzbetreiber müssen also länger warten. Verschuldet ein abgebender Mobilfunker doch längere Wartezeiten, muss er dem aufnehmenden Anbieter künftig eine Verzugsstarfe von 81,54 Euro netto zahlen. Dem wartenden Kunde erwachsen allerdings keine Ansprüche.

Heftig umkämpft war auch die Höhe der zwischen den Mobilfunker zu bezahlenden MNP-Gebühren. Nach wie vor ist in der Nummernübertragungsverordnung (NÜV) festgeschrieben, dass abwandernden Endkunden nicht mehr als 19 Euro verrechnet werden dürfen. Während die kleinen Anbieter tele.ring und 3 maximal 4,80 Euro brutto inklusive dem vom Kunden bezahlten Betrag verlangten, wollten die großen Netzbetreiber wesentlich mehr. Mit 211 Euro zuzüglich Umsatzsteuer plus der 19 Euro laut NÜV hatte T-Mobile den höchsten Wert beantragt: 272,20 Euro. Die Behörde ließ in einem Gutachten die tatsächlichen Kosten ermitteln, wobei Marktführer Mobilkom mit 9,85 Euro brutto als der teuerster Exporteur festgestellt wurde. Dieser Betrag ist nun die vorgeschriebene Höchstgrenze für alle. Dabei ist allerdings das vom Kunden kassierte Entgelt zu berücksichtigen. Im Endeffekt wird also zwischen den Mobilfunkern kein Geld fließen.

Für die Portierung von Großkunden (ab 26 Hauptrufnummern) gibt es längere Wartezeiten und je nach Zahl der Anschlüsse niedrigere Entgelte. Neu ist zudem, dass auch ausländische Netzbetreiber Zugriff auf die Listen portierter Rufnummern bekommen. Sie könnten also Anrufe unabhängig von der Vorwahl direkt zum richtigen Mobilfunknetz routen. Weiterhin werden österreichische Mobilfunknutzer eine kurze Ansage hören, wenn sie eine portierte Rufnummer anrufen und dies tarifliche Auswirkungen hat. (Daniel AJ Sokolov) / (pmz)