Peter Schaar als Bundesdatenschutzbeauftragter im Amt bestätigt

Der Bundestag hat Peter Schaar mit großer Mehrheit für weitere fünf Jahre zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 44 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Der Bundestag hat Peter Schaar mit großer Mehrheit für fünf weitere Jahre zum Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gewählt. Das Parlament folgte damit dem Vorschlag der Bundesregierung. Für die Bestätigung im Amt, für die eine einfache Mehrheit von mindestens 307 Stimmen erforderlich war, votierten 484 von 554 anwesenden Abgeordneten. 52 stimmten mit Nein, 12 enthielten sich, sechs gaben ungültige Wahlzettel ab. Bei seiner erstmaligen Wahl 2003 hatten große Teile der Union noch gegen den früheren stellvertretenden Hamburger Datenschutzbeauftragten votiert. Eine weitere Verlängerung der Amtszeit Schaars über 2013 hinaus ist nicht mehr möglich.

Die Wiederwahl war nicht ganz unumstritten, obwohl sich Union und Grüne bereits frühzeitig dafür ausgesprochen hatten. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) plädierte im Oktober aber überraschend dafür, den Posten mit dem schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzbeauftragten Thilo Weichert neu zu besetzen. Nach den zahlreichen Datenskandalen in den letzten Monaten sei es Zeit für einen Neuanfang bei der Sicherung der Privatsphäre der Bürger. Zuvor hatte Schaar Vorschläge des BDK abgelehnt, wonach seine Dienststelle eine zentrale Aufsichtsfunktion bei Überwachungsmaßnahmen hätte einnehmen sollen.

Der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, nahm den Bundesdatenschutzbeauftragten aber gegen "ungerechtfertigte" Kritik in Schutz. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hätten in den vergangenen Jahren immer wieder ihre Haltung vorgetragen und konkrete Änderungsvorschläge zum bestehenden Datenschutzrecht und auch zum Abbau der Vollzugsdefizite gemacht. Auch nach dem Bekanntwerden der jüngsten Fälle von Datenklau hätten sie "klar und unmissverständlich" Position bezogen.

Da sich die Aufgaben- und Arbeitsentwicklung in der Dienststelle Schaars vor allem mit der Zuständigkeit für das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes stark verändert habe, forderte Tauss aber eine Erhöhung der personellen Ressourcen und der finanzielle Ausstattung der Einrichtung. Es dürfe keine Absenkung der Mittel geben, wie es der Entwurf des Bundesinnenministeriums für den Haushalt 2009 vorgesehen habe. "Nicht nur Pressemitteilungen für den Datenschutz – stärken Sie ihn", riet Tauss Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) heute im Bundestag. Zuvor hatte er bereits den Appell des BDK begrüßt, die Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten zu stärken. Aus diesem Grund setze sich auch die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass dessen Stelle aus dem Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums herausgelöst und beim Parlament direkt angesiedelt werden sollte.

Während der vergangenen fünf Jahre trat Schaar für eine neue Datenschutzkultur ein, konnte aber keine mehrheitliche Unterstützung für eine grundlegende Modernisierung des Bundesdatenschutzgesetzes und dessen Anpassung an die digitale Welt erzielen. Der den Grünen angehörende Volkswirt lieferte sich einen heftigen Schlagabtausch mit dem damaligen Innenminister Otto Schily (SPD) aufgrund der Einführung biometrischer Merkmale in Reisepässe. Den amtierenden Innenminister Schäuble kritisierte Schaar wiederholt wegen der Anti-Terrordatei oder der Pläne für heimliche Online-Durchsuchungen durch das Bundeskriminalamt (BKA) scharf. Er gilt zudem als entschiedener Gegner der anlasslosen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten. (Stefan Krempl) / (jk)