Schweizer Regierung erhöht Vorgaben für Internet-Grundversorgung

In der Schweiz wird die Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang in der Grundversorgung verdoppelt – diese ist eine von mehreren Änderungen, die der Bundesrat im Rahmen diverser Verordnungsrevisionen im Fernmeldebereich verabschiedet hat.

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Netzneutralität

(Bild: dpa, Martin Gerten)

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Von
  • Tom Sperlich

Die Schweizer Regierung passte am Mittwoch mehrere Verordnungen im Fernmeldewesen an. Eine davon ist die Verdoppelung der Mindestgeschwindigkeit für den Breitband-Internetzugang in der Grundversorgung. Die mehrheitlich staatseigene Swisscom wurde vom Schweizer Bundesrat angewiesen, ihren Kunden in der Grundversorgung ab 1. Januar 2015 eine Datenübertragungsgeschwindigkeit von 2000 kbit/s im Download und eine Uploadrate von 200 kbit/s anzubieten, wie das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) mitteilte.

Die bereits bisher festgelegte Preisobergrenze von Fr. 55.- pro Monat (45 Euro) für einen Anschluss mit einer solchen Internetverbindung bleibt unverändert. Ziel der im Schweizer Fernmeldegesetz (FMG) von 1997 verankerten Grundversorgung ist es, allen Bevölkerungskreisen in allen Landesteilen ein erschwingliches Basisangebot von wichtigen Fernmeldediensten zur Verfügung zu stellen. Als Grundversorgungskonzessionärin war Swisscom bereits seit 2008 angehalten eine Downloadgeschwindigkeit von zunächst mindestens 600 kbit/s (Uploadrate 100 kbit/s) und seit Frühjahr 2012 von 1000/100 Kbit/s anzubieten.

Eine weitere neu erlassene Verordnung über die Internet-Domains sieht künftig eine Trennung der Funktion der Registry oder Registerbetreiberin (Verwaltung der Datenbank der Domainnamen) und der Registrare (Vermarktung von Domainnamen) vor. Die Stiftung Switch, die dieses bisher in einer Doppelfunktion für den Internet-Domainnamen ".ch" ausübte, darf diese noch bis zum 31. März 2015 fortsetzen. Für die Zeit danach musste die bisherige Regelung jedoch an das vorgehend beschriebene Modell angepasst werden, das sich auf internationaler Ebene durchgesetzt hat, teilte das Bakom mit.

Für die Verwaltung der neuen Top-Level-Domain ".swiss" sei ebenfalls das das Registry-Registrar-Modell vorgesehen. Die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), hat die entsprechende Verwaltung von .swiss dem Bund übertragen. Internetadressen mit ".swiss" müssen die Interessen der schweizerischen Gemeinschaft fördern und stärken. Auch können ausschliesslich Unternehmen mit Sitz in der Schweiz oder solche mit einem besonderen Bezug zur Schweiz den .swiss-Domainnamen beim Bakom direkt beantragen. Letzteres übernimmt die Funktion der Registry. Die neue Domain wird im Laufe des nächsten Jahres verfügbar sein. (axk)