Staatssekretärin: Medienstaatsvertrag ist kurz vor dem Abschluss

Die europäischen Richtlinien über audiovisuelle Mediendienste müssen bis 2020 umgesetzt werden. In Deutschland geht es dabei vorwärts.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 47 Kommentare lesen
Staatssekretärin: Medienstaatsvertrag ist kurz vor dem Abschluss

(Bild: kentoh/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.
Von
  • dpa

Die Arbeit am Medienstaatsvertrag ist weit vorangekommen. "Er ist so gut wie fertig", sagte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab nach einem Treffen der Rundfunkkommission in Hamburg. "Die großen Punkte sind alle geeint." Die Liberalisierung der Werbung sei das letzte noch strittige Thema. "Die Privaten bitten um weitere Liberalisierungen." Sie gehe aber davon aus, dass dies bei der nächsten Sitzung der Kommission am 25. Oktober im bayerischen Elmau geklärt werden könne, sagte Raab. Die SPD-Politikerin koordiniert in der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Medienpolitik der Länder.

Bei der Plattformregulierung und den Suchmaschinen sei ein großer Wurf gelungen, sagte Raab. Die Kommission habe sich auf ein systematisches Diskriminierungsverbot geeinigt. Danach dürfen gleichartige Inhalte zur Sicherung der Meinungsvielfalt nicht unterschiedlich behandelt werden. Außerdem sollten Inhalte nach bestimmten Kriterien künftig leichter gefunden werden können. Als Beispiele nannte Raab den Nachrichtenanteil, die Barrierefreiheit der Angebote sowie den Anteil von Eigenproduktionen und regionalen Inhalten.

Sowohl ältere als auch jüngere Menschen sollten – unabhängig von ihrer Affinität für Digitales – im Netz Inhalte von öffentlichem Wert einfach finden können. Dies sei im Sinne der Demokratie und Meinungsbildung wichtig. Dazu zählten etwa journalistische und informative Angebote. Welche Angebote das konkret sind, sollen die Landesmedienanstalten alle drei Jahre neu prüfen.

Eine Kennzeichnungspflicht für sogenannte Social Bots, Programme, die in sozialen Medien zum Beispiel Beiträge teilen, liken oder kommentieren, habe die Kommission ebenfalls vereinbart. Social Bots werden unter anderem für Polit-PR benutzt, für User ist nicht leicht erkennbar, dass dahinter lediglich ein Programm steckt. Die sozialen Netzwerke sollen für die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht Sorge tragen und beispielsweise Kennzeichnungstools bereitstellen.

Streamer und andere Kreative sollen künftig außerdem leichter audiovisuelle Inhalte im Internet verbreiten können, sagte Raab. Das Zulassungsverfahren, das sich noch an begrenzten Kapazitäten orientiert habe, werde deutlich einfacher. Für die Allermeisten, also Kleinstanbieter und Angebote mit geringer Reichweite, werde die Zulassung sogar entfallen. "Unser Ziel sind angepasste, zeitgemäße Lösungen, die Kreativität fördern, aber auch die Standards im Jugend- und Verbraucherschutz weiterhin sichern."

Die Regierungschefs der Bundesländer sollen noch in diesem Jahr über den endgültigen Staatsvertragstext entscheiden. Nach der anschließenden Unterrichtung der Landtage könnte der Staatsvertrag dann im Frühjahr 2020 unterzeichnet werden und im Sommer 2020 in Kraft treten, heißt es in der Staatskanzlei in Mainz. Die europäische Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) müssen bis spätestens September 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. (tiw)