Terrorismusbekämpfung: Intime Daten an US-Behörden
Unbekannte Passagen eines im März 2008 unterzeichneten Abkommens zwischen Deutschland und den USA zum behördlichen Datenaustausch sorgen für Empörung.
Unbekannte Passagen eines im März 2008 unterzeichneten Abkommens zwischen Deutschland und den USA zum behördlichen Datenaustausch sorgen für Empörung, berichtet der Spiegel in seiner kommenden Ausgabe. Das bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und den USA "über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" regelt den Datenaustausch zwischen den Ermittlern beider Ländern. So war bislang bekannt, dass die Behörden Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Informationen zur Begründung des Terrorismusverdachts austauschen. Außerdem schafft das Abkommen die Grundlage für einen automatisierten Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten.
Laut Artikel 12 des Abkommens können auch Angaben über ethnische Herkunft, politische Anschauungen, religiöse Überzeugungen sowie Mitgliedschaft in Gewerkschaften übermittelt werden. Zulässig seien zudem Informationen, die sich auf das Sexualleben und die Gesundheit der Verdächtigen beziehen. Der Spiegel zitiert dazu den DGB-Vorsitzenden Michael Sommer, der es für einen "Höhepunkt der Unverfrorenheit" hält, "dass die Regierung die Gewerkschaftsmitgliedschaft deutscher Bürger an die USA weitergeben kann". Nach Ansicht der innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, sei das Abkommen ein "Kuckucksei". Noch entwirft das Bundesinnenministerium ein Gesetz, um das Abkommen umzusetzen. (rek)