Trump-Regierung bläst zur Drohnenjagd
Die US-Regierung hat im US-Kongress einen Gesetzentwurf vorgestellt, wonach unbemannte Flugobjekte aus Sicherheitsgründen verfolgt, unbrauchbar gemacht oder ganz zerstört werden können sollen.
US-Sicherheitsbehörden und das Militär sollen umfangreiche Befugnisse zur Drohnenabwehr erhalten. Wenn unbemannte Flugobjekte eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen oder laufende eigene Operationen sowie Infrastrukturen bedrohen, können sie künftig ohne Einwilligung der Piloten identifiziert, überwacht und verfolgt werden, geht aus einem Gesetzentwurf der US-Regierung unter Präsident Donald Trump hervor, den die "New York Times" online gestellt hat. In einem zweiten Schritt sollen Drohnen unbrauchbar gemacht, beschädigt oder zerstört werden dürfen.
Drohnenabwehr mit Greifvögeln?
Alternativ könnten gefährlich erscheinende Flugsysteme auch umgeleitet, beschlagnahmt oder gehackt werden, um die Kontrolle über sie und die möglicherweise geladene Fracht zu erhalten, geht aus dem Papier hervor. Konkrete Methoden zur Drohnenabwehr skizziert die Regierung nicht. In den Niederlanden beispielsweise werden dafür Greifvögel eingesetzt; ein militärischer Verbündeter der USA soll dagegen bereits einen Quadrocopter mit einer Cruise Missile vom Himmel geholt haben. Laut dem Entwurf müssten die eingesetzten Mittel aber "verhältnismäßig" sein.
Eine Abwehrmaßnahme dürfte vom Chef einer einschlägigen Behörde angeordnet werden. Dabei seien die Privatsphäre, Bürgerrechte und Grundfreiheiten zu beachten, heißt es in dem Papier. Amtliche Aufzeichnungen sollen aber nicht dem US-Informationsfreiheitsgesetz unterliegen, müssten also nicht auf Antrag hin herausgegeben werden. Die Rechte der Betroffenen, sich gerichtlich gegen abgefangene oder zerstörte Fluggeräte zur Wehr zu setzen, würden zudem eingeschränkt.
Drohnenangriffe der USA völkerrechtlich umstritten
In Kreisen der Exekutive gibt es nicht erst nach der Crash-Landung einer Drohne auf dem Zaun des Weißen Hauses 2015 wachsende Bedenken, dass die breite Verfügbarkeit kostengünstiger Multicopter etwa von Terroristen oder Schmugglern im Haftbereich missbraucht werden könnte. Es gebe zwar "verheißungsvolle Techniken", um dagegen vorzugehen, ist der Gesetzesbegründung zu entnehmen. Einige bestehende rechtliche Normen, die vor der Existenz der Drohnentechnik beschlossen worden seien, könnten deren Einsatz aber als illegal erscheinen lassen. Im "Krieg gegen den Terror" führt die US-Regierung seit Jahren selbst massiv Drohnenangriffe durch, die völkerrechtlich umstritten sind. (jkj)