Trumps neues Einreiseverbot trifft auch Nordkorea und Venezuela
Die US-Regierung hält weiter an ihren Plänen fest, Menschen aus einigen mehrheitlich muslimischen Staaten die Einreise zu verweigern. Ein neues Dekret setzt aber zwei weitere Länder auf die Liste, aus Nordkorea dürften aber nicht viele betroffen sein.
US-Präsident Donald Trump hat am Wochenende die dritte Version seines Einreiseverbots angekündigt, die nun neben den bereits betroffenen, mehrheitlich muslimischen Staaten auch Einwohner Nordkoreas und Venezuelas sanktioniert. Die Beschränkungen betreffen Menschen aus dem Tschad, dem Iran, Libyen, Nordkorea, Somalia, Syrien, Venezuela und dem Jemen. Beendet wurden die Sanktionen für den Sudan, da die dortigen Behörden ausreichend kooperierten. Während Menschen aus den meisten betroffenen Staaten die Einreise verweigert wird, egal ob es um Einreise oder Einwanderung geht, sind iranische Studenten ausgenommen. In Bezug auf Venezuela gelte die Sperre nur für Menschen mit Verbindung zur politischen Führung. Somalier dürfen einreisen, aber nicht einwandern.
Juristische Entscheidung steht an
Das Einreiseverbot war eine der ersten kontroversen Entscheidungen Trumps nach seinem Amtsantritt. Er hatte die Entscheidung mit der nationalen Sicherheit begründet, aber Kritiker hatten darauf verwiesen, dass Menschen aus den betroffenen Staaten in den vergangenen Jahrzehnten kein Sicherheitsrisiko für die USA gewesen seien. Die US-Regierung hatte dann auch mehrere juristische Niederlagen erlitten und das Einreiseverbot danach abgeschwächt. Die Version war nun teilweise ausgelaufen, während gleichzeitig noch eine abschließende Entscheidung des obersten US-Gerichtshofs aussteht. Zur Einführung der ersten und zweiten Version des Einreiseverbots war es US-Vertretern schwer gefallen, die Maßnahme stichhaltig zu begründen.
Gegen das Einreiseverbot hatte es Anfang des Jahres massive Proteste gegeben, auch aus der IT- und Hightech-Branche der USA. Allein mehr als 150 Unternehmen – darunter Amazon, Dropbox, Ebay, Google, Lyft, Microsoft, Mozilla, SpaceX, Tesla, Uber und Twitter – machten ihren Widerstand auch vor Gericht deutlich und argumentierten, dass eine derart verschlossene Tür der Innovationskraft der USA und ihrem Wirtschaftswachstum schaden würde. In europäischen Staaten war danach unter anderem darauf verwiesen worden, dass die Einreisesperre auch eigene Staatsbürger trifft, die etwa über die iranische oder syrische Staatsbürgerschaft verfügen, die nicht abgelegt werden können.
[Update 26.09.2017 – 12:45 Uhr] Die Einreisesperre galt nur ganz am Anfang auch für Staatsbürger anderer Staaten mit einem Pass aus einem Staat auf der Liste. Inzwischen wird aber nur der Pass geprüft, mit eine Person einreist. Deutsche Staatsbürger, die beispielsweise auch über die – nicht ablegbare – syrische Staatsbürgerschaft verfügen, sind demnach nicht betroffen. (mho)